Duisburg. Wegen Drogenhandel steht ein Duisburger (42) vor Gericht. In seiner Wohnung fand die Polizei 1750 Gramm Amphetamin und selbstgebaute Waffen.
Ein 42-Jähriger aus der Duisburger Innenstadt soll Mitte März dieses Jahres Gebäude in der City mit einem großen „Q“ beschmiert haben. Dabei soll er eine selbst gebaute Hiebwaffe getragen haben. Als die Polizei zwei Wochen später seine Wohnung durchsuchte, stieß sie auf 1750 Gramm Amphetamin und auf eine faszinierende Sammlung gefährlicher Gegenstände. Wegen bewaffneten Drogenhandels und Verstoßes gegen das Waffengesetz steht der Mann nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.
In der Tasche des Angeklagten und an mehreren Stellen in der Wohnung soll die Polizei am 9. April kleinere Mengen Drogen gefunden haben. Der Hauptvorrat, rund 1,7 Kilo Amphetamin, lag im Gefrierfach des Kühlschranks. Zudem stolperten die Beamten über jede Menge Waffen und andere gefährliche Gegenstände: Tomahawks, Beile, selbstgebaute Schlagwaffen, darunter mehrere Morgensterne nach Vorbild der mittelalterlichen Waffen.
Duisburger schweigt zu der Anklage
Neben Totschlägern, Gas- und Softair-Pistolen lagen in der Wohnung auch mehrere moderne Schleudern sowie Hunderte Stahlkugeln in verschiedenen Größen als Munition. Zu Beginn des Prozesses wollte sich der 42-Jährige nicht zu dem Vorwurf oder zur Person äußern. Einem psychiatrischen Sachverständigen hatte er im Vorfeld des Verfahrens gesagt: „Ich bin in meinem tiefsten Inneren ein friedliebender Mensch, aber man muss verteidigungsbereit sein.“
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung erwarte er, dass das „alles so nicht mehr lange weitergeht“, so der Mann, der sich selbst als „Reichsbürger“ bezeichnet, gegenüber dem Mediziner. Ihm machte er auch Angaben über seinen bisherigen Lebenslauf: Die Eltern ließen sich scheiden, als der Angeklagte acht Jahre alt war. Seine Mutter hatte ein Alkoholproblem, sein Vater wurde bei einer Messerstecherei getötet, als er zwölf Jahre alt war. „Er war auch ein Krimineller“, soll er dem Gutachter gesagt haben.
Prozess ist nur auf zwei Verhandlungstage angesetzt
Das Vorstrafenregister des 42-Jährigen weist insgesamt 13 Eintragungen auf. Darunter sind mehrere Verurteilungen wegen Drogenverstößen, vor allem aber Verurteilungen wegen einer Unzahl von Beförderungserschleichungen. Zweimal saß der Duisburger bereits hinter Gittern. Zur Zeit der nun angeklagten Tat stand er noch unter Bewährung. Das Verfahren soll Mitte August beendet werden.