Duisburg. Wegen räuberischer Erpressung stand ein Duisburger (20) vor dem Jugendgericht. Er behauptete, die Tat sei eine abgekartete Sache gewesen.
Wegen versuchter räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und Diebstahls stand ein 20-jähriger Mann aus Kaßlerfeld vor dem DuisburgerAmtsgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage schloss er am 8. Mai 2000 eine junge Frau in deren Wohnung ein und drohte einem Freund von ihr, er würde die Frau nicht eher freilassen, bis der 5000 Euro bezahlt habe.
Der Angeklagte soll mit zwei unbekannt gebliebenen Mittätern agiert und am Ende eine Spielekonsole gestohlen haben. „Ja, das stimmt, ich habe da mitgemacht“, gab der Heranwachsende vor dem Jugendschöffengericht zu. Allerdings sei das keine echte Freiheitsberaubung gewesen. „Die Sache war ihre Idee. Sie hat gesagt, sie habe den schon ausgenommen.“
Duisburgerin (20) verwickelte sich in heftige Widersprüche
Weil der Mann am Tattag vor der Tür gestanden habe und mit der Polizei drohte, habe er zwei Bekannte zur Unterstützung geholt. „Ich dachte, der macht vielleicht Ärger.“ Als die Wohnungsinhaberin schließlich selbst die Polizei rief, seien die angeworbenen Komplizen so sauer gewesen, dass sie mit der Spielekonsole abgehauen seien.
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Die Aussage der 20-Jährigen warf mehr Fragen auf als sie beantwortete. An einigen Stellen konnte sich die Mutter eines dreijährigen Sohnes angeblich an nichts mehr erinnern, an anderen verwickelte sie sich in Widersprüche. Der Staatsanwalt teilte ihr mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage zu erwarten habe. Und möglicherweise auch eines wegen der Beteiligung an der versuchten räuberischen Erpressung.
57-Jähriger berichtete, der Duisburger habe sich „sehr schlecht benommen“
Die einzige brauchbare Aussage lieferte der 57 Jahre alte Geschädigte . Er berichtete, die 20-Jährige vor zwei Jahren im Internet und kurz danach persönlich kennen gelernt habe. Es sei nie um Sex gegangen. „Ich mochte sie und habe ihr mit Rat und Tat und ein bisschen Geld geholfen.“ Und vermutlich mochte er auch den Sohn der jungen Frau, der ihn in einer Verhandlungspause „Opi“ nannte.
Am Tattag habe er sich Sorgen gemacht, weil die junge Frau nicht öffnete, aber Männer in der Wohnung waren. Der Angeklagte habe ihn beleidigt und ihm später auch Nachrichten geschickt, in denen er wüste Drohungen und Geldforderungen ausgestoßen habe. „Er hat sich sehr schlecht benommen und so getan, als sei er ihr Zuhälter.“ Der Zeuge reagierte nicht darauf, sondern ging zur Polizei. An die hatte sich inzwischen auch die 20-Jährige gewandt. Das Motiv dafür blieb allerdings unklar.
Das Urteil fiel in der Erkenntnis aller beteiligter Juristen, dass man nicht viel wisse, im Zweifelsfalle aber von der geständigen Einlassung des Angeklagten ausgehen müsse. Und da auf den 20-Jährigen noch Jugendrecht angewandt wurde, kam er mit einem erhobenen Zeigefinger davon: Er wurde verwarnt, muss 300 Euro Geldbuße zahlen und an einem Kurs für soziale Kompetenz teilnehmen.