Duisburg. Ein Duisburger verkaufte an Kunden WLAN-Router, die es nicht gab. Vor Gericht berichtete er von Geldnöten. Nun wurde der 31-Jährige verurteilt.

Zu einem erstaunlich günstigen Preis bot ein 31 Jahre alter Beecker zwischen Oktober 2016 und April 2019 auf einer digitalen Verkaufsplattform WLAN-Router an. 17 Kunden bestellten das Produkt. Das gab es allerdings gar nicht. Der 31-Jährige ergaunerte auf diese Weise rund 3000 Euro. Wegen Betruges stand er nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Vor dem Strafrichter legte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ab. „Mein Mandant hat lange Zeit den Kopf vor seinen finanziellen Problemen in den Sand gesteckt“, so der Verteidiger. Um eine eidesstattliche Versicherung, früher auch Offenbarungseid und umgangssprachlich „bürgerlicher Tod“ genannt, zu vermeiden, habe er nur die Betrügereien als Ausweg gesehen.

Duisburger stellt Betrugsopfern Wiedergutmachung in Aussicht

„Inzwischen haben wir alle Geschädigten kontaktiert und ihnen die Rückzahlung der Gelder in Aussicht gestellt“, berichtete der Anwalt. Die Familie des Angeklagten mache das möglich, indem sie dem Angeklagten finanziell unter die Arme greife. „Das hätten die sicher damals auch schon getan“, lächelte der Angeklagte in Richtung seiner Verwandten im Zuschauerraum. „Aber ich habe mich zu sehr geschämt, um sie um Geld zu bitten.“

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Ohne Schulabschluss und Berufsausbildung hatte der 31-Jährige sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten. Der letzte lag allerdings bereits einige Jahre zurück. „Es sieht so aus, als hätten sie sich lange Zeit treiben lassen.“ Das hat sich allerdings geändert: Der 31-Jährige tritt demnächst eine Maßnahme des Jobcenters an. „Damit ich wieder einen geregelten Tagesablauf bekomme“, erzählte er dem Richter. Und auch erste Bewerbungen für einen dauerhaften Job hat er schon geschrieben. Und eine Privat-Insolvenz soll nun auch eingeleitet werden.

Strafrichter gab Duisburger Chance auf Bewährung

Zu Lasten des Angeklagten wirkte sich im Urteil eine Reihe von Vorstrafen aus. Zu seinen Gunsten wertete der Amtsrichter allerdings das Geständnis und die deutlichen Anzeichen für eine neue Lebensperspektive des 31-Jährigen, der vor anderthalb Jahren Vater wurde. „Da habe ich auch mit den krummen Sachen aufgehört“, so der Angeklagte. Angesichts der Gesamtumstände wurde eine 14-monatige Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der 31-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.