Duisburg. Eine Taxifahrt in den Duisburger Norden endete mit einer Verfolgungsjagd zwischen Fahrer und Fahrgast. Vor Gericht schildern beide die Vorfälle.

Eine schmerzhafte Kieferprellung zog sich am 13. Dezember 2019 ein 37 Jahre alter Taxifahrer in Neumühl zu. Der Mann hatte das Gefühl gehabt, dass ihn ein Fahrgast um den Fahrpreis prellen wollte. Als er das zu verhindern suchte, schlug ihn der 29-Jährige nieder und nahm die Geldbörse des Taxifahrers. Davon war eine kleine Strafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz am Ende der Berufungsverhandlung überzeugt.

Gemeinsam mit zwei unbekannt gebliebenen Männern war der Angeklagte am frühen Morgen ins Taxi gestiegen. Während die beiden anderen Fahrgäste bereits zuvor abgesetzt wurden, dirigierte der Angeklagte den Fahrer zu einem Parkplatz an der Lüneburger Straße. Dann stieg er aus, um angeblich Geld aus seiner Wohnung zu holen.

Taxifahrer aus Duisburg berichtete von einer zehnminütigen Verfolgung

„Ich habe gesagt, ich komme lieber mit“, berichtete der Taxifahrer im Zeugenstand. Doch nach wenigen Metern habe der Fahrgast plötzlich mit der Faust zugeschlagen. Der Taxifahrer sackte zusammen. „Ich verlor, was ich in den Händen hielt.“ Darunter auch die Geldbörse mit 350 Euro Inhalt. Der Angeklagte habe sie aufgehoben und sei weggerannt. Der Taxifahrer lief hinterher. „Zehn Minuten haben wir Fangen gespielt“, so der 37-Jährige. Dann sei der Angeklagte in einem Haus verschwunden. Dabei gelang es dem Taxifahrer, Fotos zu machen, sodass die Polizei recht schnell auf die Spur des Angeklagten kam.

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In dessen Wohnung war einige Zeit später zwar nicht die geraubte Börse, dafür aber rund 80 Gramm Marihuana gefunden worden. Den Drogenbesitz hatte der Angeklagte schon in erster Instanz eingeräumt. Den Raub und die Körperverletzung bestritt er. Das Amtsgericht Hamborn verurteilte ihn wegen aller Delikte zu 20 Monaten Gefängnis.

Duisburger tischte eine ganz neue Variante auf

In der Berufungsverhandlung gab der Angeklagte – allerdings erst nach der Aussage des Taxifahrer – zu, in erster Instanz gelogen zu haben. Seine beiden Mitfahrer hätten ihn einfach auf der Rechnung sitzen lassen. „Als ich Geld aus meiner Wohnung holen wollte, hat mich der Taxifahrer gepackt. Im Reflex habe ich ihm eine Ohrfeige gegeben. Aber ich habe ihm nicht die Geldbörse abgenommen, ehrlich.“

Die Berufungskammer glaubte dem 29-Jährigen kein Wort. Während der Angeklagte zunächst alles bestritten und nun eine taktische Variante abgeliefert habe, sei die Aussage des Geschädigten konstant und glaubhaft gewesen. Einen gewissen Erfolg hatte die Berufung am Ende doch: Mit Blick darauf, dass der Angeklagte bislang nur geringfügig vorbestraft war, inzwischen keine neuen Taten mehr beging und er gerade dabei ist, sein Leben in den Griff zu bekommen, wurde die Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.