Duisburg. 60 Reisende aus Duisburg sind in den Sommerferien positiv auf Corona getestet worden. Seit dem 1. August gelten neue Pflichten – und Strafen.
Seit dem 1. August müssen Urlauber und alle anderen Reiserückkehrer über 12 Jahre bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Das Duisburger Gesundheitsamt registriert seit Inkrafttreten der Pflicht einen deutlichen Anstieg der eigentlich obligatorischen Rückmeldung.
„Die Zahl hat aber bereits seit Ferienbeginn zugenommen“, berichtet Stadtsprecherin Gabi Priem. Ein weiterer Schub durch die Testpflicht sei aber nun deutlich spürbar.
Ein Großteil der Meldungen gehe dabei richtigerweise über das Portal der Digitalen Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) beim Gesundheitsamt ein.
60 Reiserückkehrer in Duisburg positiv auf Corona getestet
Mit der Zahl der Rückmeldungen wuchs auch die Zahl der infizierten Rückkehrer. „60 Reiserückkehrer wurden seit Beginn der Sommerferien in Duisburg positiv auf Covid-19 getestet“, erklärt Priem. Ferienstart in NRW war der 2. Juli. Gerade in der vergangenen Woche stiegen die Fallzahlen deutlich: Am 26. Juli meldete die Stadtverwaltung noch 36 infizierte Rückkehrer.
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Zwei Urlaubsdestinationen stechen bei der Analyse der Fälle heraus: Die meisten der Infizierten kommen nach Angaben aus dem Gesundheitsamt aus Spanien (nationaler Inzidenzwert: 344,2) und der Türkei (Inzidenz: 180,7). Weitere positive Tests registrierte das Amt unter anderem bei Reisenden, die aus den Niederlanden, Russland, Marokko, Mexiko oder dem Irak kamen. Laut Priem seien dies jedoch „Einzelfälle“ gewesen.
So wird die Testpflicht für Urlauber in Duisburg kontrolliert
Was passiert bei Verstößen gegen die Rückmeldepflicht und wie wird die überhaupt überprüft? Können Reisende bei Grenzkontrollen keinen Test- oder Impfnachweis erbringen, meldet die Bundespolizei das den örtlichen Gesundheitsämtern. „Insofern eine Meldepflicht besteht, werden stichprobenartige Kontrollen durch den Städtischen Außendienst des Ordnungsamtes beauftragt“, teilte die Stadt Duisburg mit.
Werden Verstößen festgestellt, drohen Strafen: Das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Testpflicht – beziehungsweise die Nachweispflicht – nach Paragraf 13 Nr. 5 Corona-Einreiseverordnung liegt bei 250 Euro.