Duisburg. Eine 28-Jährige spielte einem 90-Jährigen aus Duisburg Gefühle vor, er gab ihr in vermeintlichen Notsituationen 26.000 Euro. Urteil vor Gericht.
Eigentlich hatte ein 90-jähriger Witwer aus Duisburg die Bekanntschaft einer Dame ab 65 Jahren machen wollen, als er auf einer Internetplattform eine Anzeige schaltete. Doch er mochte die 28 Jahre alte Frau aus Salzgitter, die sich daraufhin bei ihm meldete. Und sie verstand es, ihm bei ihren Besuchen in Duisburg Hoffnungen auf eine gemeinsame Zukunft zu machen und ihm mit immer neuen Lügengeschichten mehr als 26.000 Euro aus der Tasche zu locken.
Wegen gewerbsmäßigen Betruges stand die 28-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Mal hatte sie Geld für einen Mietwagen gebraucht, dann gleich ein Auto kaufen wollen, um den Rentner öfter besuchen zu können. Später gaukelte sie ihm vor, ihr Elternhaus renovieren zu wollen, oder war verzweifelt, weil sie angeblich eine Geldbuße wegen eines Tempo-Verstoßes nicht bezahlen konnte. Insgesamt schenkte und lieh ihr der 90-Jährige 26.650 Euro.
Duisburger ging wegen angeblicher Entführung zur Polizei
Die Sache flog erst auf, als die Frau im Oktober 2019 behauptete, sie benötige Lösegeld, weil ihre Tochter entführt worden sei. Da ging der Rentner hinter dem Rücken der 28-Jährigen zur Polizei. Allerdings hatte er noch immer keinen Verdacht geschöpft. In erster Linie machte er sich Sorgen um das Kind.
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„Das Mädchen hat immer Papa zu mir gesagt“, so der Rentner im Zeugenstand. „Wahrscheinlich hatte seine Mutter gesagt, dass es das tun solle. Aber es hat mich berührt.“ Und er wollte auch fest an eine gemeinsame Zukunft glauben. „Sie sprach von einem Häuschen im Grünen, wo ich gemeinsam mit ihr und dem Kind leben könne.“ Da hatte der 90-Jährige natürlich noch nicht gewusst, dass die Angeklagte einen Lebensgefährten und drei weitere Kinder hatte.
Angeklagte legte rückhaltloses Geständnis ab
Die 28-Jährige legte vor dem Schöffengericht ein rückhaltloses Geständnis ab. Sie habe die Taten vor allem wegen ihres damaligen Lebensgefährten begangen, der durch seine Spielsucht die Familie um ihr ganzes Geld gebracht habe. Mit den Betrügereien habe sie vor allem den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder bestritten.
Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Außerdem wurde die Einziehung der ergaunerten 26.000 Euro angeordnet. Ausschlaggebend waren dabei vor allem die Vorstrafen der 28-Jährigen. Nur wenige Wochen vor den hier angeklagten Taten war sie bereits wegen eines gleich gelagerten Falles verurteilt worden war. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit wird aber wohl eine Berufungskammer haben.