Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein Duisburger (32) vor dem Amtsgericht. Er attackierte seine Tante und biss ihr in Nase und Lippe.
Eine 59 Jahre alte Neumühlerin wurde in der Nacht zum 13. Februar 2021 in ihrer Wohnung brutal misshandelt. Von ihrem eigenen Neffen. Der schlug sie nicht nur nieder, sondern ihr biss auch noch in Nase und Lippen. Zuvor hatte der 32-Jährige auf eine für ihn bis dato unbekannte Weise Kokain konsumiert, indem er es mit Chemikalien aufkochte und rauchte. Was folgte, beschäftigte nun das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Sanitäter trugen die Frau, in deren blutigem Gesicht Prellungen und Schwellungen überwogen, aus der Wohnung. Immerhin hatte der Angeklagte noch selbst die Rettungskräfte gerufen. Nach der Festnahme des 32-Jährigen fand sich nicht nur in seinem Blut jede Menge Rauschgift und Alkohol, auch in seiner Tasche wurde einiges gefunden.
Duisburger hatte Rauschgift im Blut und in der Tasche
Auf Plastiktütchen mit Amphetamin, Opium-Tabletten und starke Schmerzmittel sowie 3600 Euro in einer für Rauschgiftgeschäfte typischen kleinen Stückelung stießen die Ordnungshüter. Die mussten sich außerdem noch Nazi-Parolen des Angeklagten anhören, der im Polizeigewahrsam offenbar immer noch nicht recht zu sich gekommen war.
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Die Attacke auf seine Tante und die „Sieg Heil“-Rufe gab der 32-Jährige unumwunden zu. Die Tante habe gesagt, dass man ihm seine Kinder wegnehmen müsste. Da habe er völlig die Kontrolle verloren. Der Angeklagte gab daran dem Rauschgiftcocktail, den er zuvor zu sich genommen hatte, die Schuld. Den Vorwurf, selbst mit Drogen zu handeln, wies er allerdings zurück.
Gericht ordnete eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an
Die knapp drei Gramm Amphetamin habe er kurz zuvor zum Eigenkonsum bei einem Dealer gekauft, beteuerte der 32-Jährige. Und der habe ihn dabei noch herein gelegt. „Ich dachte, das wäre Kokain.“ Die Opiate und Schmerzmittel habe er dagegen nur gegen seine – erwiesenermaßen sanierungsbedürftigen – Zähne benötigt. Das Schöffengericht ging am Ende neben der gefährlichen Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nur von Drogenerwerb aus.
Es verurteilte den bereits mehrfach vorbestraften Angeklagten zu 20 Monaten Haft. Die wird sich durch den Widerruf zweier Bewährungen noch um ein Jahr verlängern. Allerdings wird der 32-Jährige zeitnah in eine geschlossene Therapieeinrichtung verlegt werden. Da die Tat mit seinem Hang zum Konsum von Rauschmitteln zusammenhing, wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.