Duisburg. Zehn Jahre lang sollte ein Duisburger eine Rumänin zur Prostitution gezwungen haben. Vor Gericht verwickelte sich die Frau in Widersprüchen.
Mit einem Freispruch endete nach vier Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 45 Jahre alten Rheinhauser. Angeblich hatte der Angeklagte zehn Jahre lang eine zu Beginn der Taten 23 Jahre alte Rumänin dazu gezwungen, für ihn als Prostituierte im Rotlichtviertel an der Vulkanstraße zu arbeiten. Doch von dem, was der Vorsitzende des Schöffengerichts als „bunten Strauß an Vorwürfen“ bezeichnete, blieb am Ende nichts übrig.
Laut Anklage war die junge Rumänin 2006 unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und hier vom Angeklagten in die Prostitution gezwungen worden. Der damals 30 Jahre alte Mann soll sie ihre Arbeit überwacht und den größten Teil ihres Verdienstes kassiert haben. Zuwiderhandlungen soll er bis 2016 mit brutaler Gewalt unterbunden haben und zudem gedroht haben, eindeutige Fotoaufnahmen der Zeugin an deren Familie in der Heimat zu schicken.
Prozess in Duisburg: Junge Frau verwickelt sich in Widersprüchen
Das Gericht war sich am Ende allerdings nur in folgender Hinsicht sicher: Der Angeklagte hatte zu den ersten Menschen gehört, die die Hauptbelastungszeugin in Deutschland kennenlernte. Sie zog zu ihm und nahm unmittelbar danach ihre Arbeit als Prostituierte auf. „Wir können nicht feststellen, dass der Angeklagte sie dazu gezwungen hat“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.
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Auch die zahlreichen Gewalttaten hätten sich nicht nachweisen lassen. „Die Zeugin hat sich in zahlreiche Widersprüche verwickelt“, machte der Richter deutlich. Zum Beispiel habe sie ein Geschehen, bei dem der Angeklagte sie angeblich im Kofferraum auf die Brücke der Solidarität fuhr und sie dort in den Rhein zu werfen drohte, mal in das Jahr 2007, mal ins Jahr 2012 verlegt. Mal hatte der Angeklagte sie auf die Brücke gefahren, mal hatte er sie bloß im Kofferraum seines geparkten Wagens einsperren wollen.
Duisburger hatte die Taten von Anfang an bestritten
Letztlich war die Aussage des 45-Jährigen nicht zu widerlegen gewesen. Der hatte von einer zehnjährigen Liebesgeschichte gesprochen, die sich in hässlichem Streit aufgelöst habe. Mit dem Gewerbe seiner Lebenspartnerin habe er nie etwas zu tun gehabt, allerdings durchaus Vorteile in Form von Geschenken wie einer teuren Uhr, Beihilfen zu Autokäufen und gemeinsamen Urlaubsreisen genossen.
Für den Straftatbestand der Zuhälterei reiche das nicht, so das Gericht. Schließlich gebe es auch in anderen Partnerschaften Geschenke. Dafür, dass die Zeugin über ihr eigenes Geld verfügen konnte, spreche schon der Umstand, dass sie zwei Immobilien erworben habe. Denkwürdig fand das Gericht zudem, dass sie ihrer Tätigkeit als Prostituierte auch noch nach dem Ende der Beziehung zum Angeklagten nachgegangen war.