Duisburg. Eine Duisburgerin (38) stand wegen Widerstandes vor Gericht. Als man ihr mitteilte, dass ihre Behandlung beendet sei, rastete sie aus.

Eine 38 Jahre alte Duisburgerin litt im Jahre 2019 unter massiven psychischen Problemen. Nachdem sie ein geparktes Auto ruiniert hatte, war sie im März in der geschlossenen Abteilung eines Duisburger Krankenhauses gelandet. Die Frau besaß immerhin genügend Einsicht in ihre Erkrankung, um die Klinik nicht freiwillig verlassen zu wollen. Was folgte, brachte ihr eine Anklage wegen Körperverletzung und Widerstandes vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz ein.

Am 16. April 2019 war ihr mitgeteilt worden, dass die Anordnung ihrer vorläufigen Unterbringung aufgehoben worden war. Sie sollte das Krankenhaus verlassen. Ihre Reaktion: Sie schlug zwei Pfleger und legte sich anschließend auch noch mit der Polizei an. „Verpisst Euch“, brüllte sie die Beamten an und beleidigte sie unter anderem als „Missgeburten“ und „Hurensöhne“. Gegen eine Fixierung sperrte sie sich.

Duisburgerin legte rückhaltloses Geständnis ab

Die Angeklagte gestand das rückhaltlos ein. Jedenfalls so weit sie sich noch an Geschehen erinnern konnte. Ihre Wut über das Ende einer zwischenmenschlichen Beziehung habe sie an dem geparkten Wagen ausgelassen. Gegen die Unterbringung im Krankenhaus habe sie nichts einzuwenden gehabt. „Ich habe doch gemerkt, dass ich nicht in Ordnung war.“

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Doch an diesem Zustand habe sich ihrer Meinung nach noch nicht viel geändert gehabt, als ein Entscheidungsträger die weitere Behandlung plötzlich für unnötig hielt. „Ich habe das alles nicht verstanden“, so die Angeklagte, die zugab, aus Verzweiflung völlig ausgeflippt zu sein. Sie sei nur froh, dass keiner der Männer, die sie attackierte, einen Schaden nahm.

Verfahren wurde gegen Geldbuße eingestellt

Angesichts der Gesamtumstände kamen die Juristen schnell überein, das Verfahren ohne Urteil zu beenden. Verletzungen habe die Attacke der 38-Jährigen nicht verursacht. Die Angeklagte sei bislang unbescholten. „Und auch ohne Sachverständigen können wir wohl davon ausgehen, dass ihre Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt hochgradig eingeschränkt war“, so der Strafrichter. Mit dem Einverständnis aller Beteiligten wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt.