Duisburg. Corona-Beschränkungen haben in Duisburg zu der Absage einer Hochzeit geführt. Das Ehepaar streitet nun mit dem Hochzeitslokal um die Anzahlung.

Die Hochzeit gilt als der schönste Tag im Leben – so sollte es auch für Murat Aslan und seine Ehefrau sein. Das Essen war ausgewählt, die Location in Duisburg reserviert und angezahlt – doch dann kam Corona dazwischen: Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen war eine große Feier im Oktober 2020 nicht mehr möglich. Seitdem streitet das Ehepaar mit dem Hochzeitslokal um die geleistete Anzahlung.

Rückblick: Im September reserviert Murat Aslan ein Hochzeitsessen im Restaurant Armada im Innenhafen. „Ich zahlte dafür 1000 Euro bei dem Inhaber an und habe mehrfach auch die Frage gestellt, ob alles funktionieren wird.“ Damals lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 12,8, Feiern mit bis zu 150 Personen waren erlaubt.

Doch nur wenige Tage vor dem geplanten Termin am 17. Oktober änderte sich die Situation. Die Wocheninzidenz war auf über 70 geschnellt, private Feiern durften per Allgemeinverfügung der Stadt höchsten mit zehn Personen begangen werden – die Hochzeitsfeier wurde gecancelt.

Abgesagte Hochzeitsfeier in Duisburg: Streit um Anzahlung

Seit der Absage ringt Murat Aslan um die geleistete Anzahlung. „Ich war einer der ersten Betroffenen und wollte mein Geld schnellstens wiederhaben“, sagt Aslan. Per E-Mail erhielt er von der Quantum Management & Concept GmbH, die das Lokal betreibt, eine ernüchternde Antwort: „Leider ist unsere Firma aktuell finanziell nicht in der Lage, Ihre Anzahlung zu erstatten“, heißt es in der Nachricht.

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„Wir waren zu dem Zeitpunkt zahlungsunfähig“, erklärt Hayri Uyan, Gesellschafter des Unternehmens, auf Nachfrage der Redaktion. Es gab Mietrückstände, die Zukunft des Unternehmens sei zu diesem Zeitpunkt ungewiss gewesen. Es habe sogar die Insolvenz gedroht. „Ohne Corona haben wir keine Probleme, aber die Situation war nicht planbar. Die Firma war nicht in der Lage, die Anzahlung zurückzuzahlen.“

Café Armada hat Betroffenen unterschiedliche Lösungen angeboten

Dennoch war das Café Armada an einer Lösung interessiert und hatte mehrere Vorschläge unterbreitet: Ein Alternativtermin wurde vom Brautpaar abgelehnt. Murat Aslan sollte außerdem innerhalb eines Jahres die 1000 Euro zurückerhalten, „wenn die Firma finanziell wieder in der Lage ist“, heißt es in einer E-Mail. Andere Paare hätten sich auf diesen Weg eingelassen – und mittlerweile die Anzahlung erhalten, so Hayri Uyan.

Alternativ wurde angeboten, die Hälfte der Anzahlung sofort aus privaten Mitteln zurückzuzahlen. Auf die zweite Hälfte sollte einvernehmlich verzichtet werden. Lösungsvorschläge, die Murat Aslan ausgeschlagen hat. Seitdem streiten beide Parteien, bislang ohne Ergebnis. Murat Aslan habe sich auch einen rechtlichen Beistand gesucht. Auf mehrere E-Mails sei nicht mehr reagiert worden.

Wer übernimmt die Kosten? Rechtssprechung nicht eindeutig

Die Rechtssprechung ist in solchen coronageschuldeten Fällen auch nicht eindeutig, teilt die Verbraucherzentrale NRW auf Nachfrage mit. „Es besteht immer ein Prozessrisiko“, sagt Esther Deppe, Verbraucherberaterin in Duisburg. Ob ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits gezahlten Geldes besteht, hängt davon ab, was genau in dem zu Grunde liegenden Vertrag vereinbart wurde, so Deppe.

Wer zum Beispiel bei dem Anbieter die „Durchführung einer Hochzeit“, z.B. Überlassung des Hochzeitssaales, Planung der Feier und ähnliches gebucht habe, der könne darlegen, dass diese Leistung für den Anbieter unmöglich geworden ist durch das behördliche Verbot. Denn das Veranstalten einer großen Hochzeit ist gesetzlich verboten. Die Folge ist dann, dass das Hochzeitspaar im Gegenzug auch nicht zur Zahlung verpflichtet sei und bereits gezahltes Geld zurückverlangen könne, heißt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.

Landgericht München entschied: Brautpaar muss Miete zahlen

Anderseits kam das Landgericht München im April 2021 (Az.: 29 O 8772/20) zu dem Ergebnis, dass die Miete für die gebuchten Veranstaltungsräume für eine Hochzeit vom Brautpaar zu zahlen sind, obwohl die Feier aufgrund des gesetzlichen Verbots und den Corona-Maßnahmen nicht durchgeführt werden konnte.

In diesem Fall bewertete das Gericht den zu Grunde liegenden Vertrag als reinen Mietvertrag über die Anmietung der Veranstaltungsräume. Unerheblich sei, welchen Mietzweck die Parteien in ihrem Vertrag festgehalten hätten. Denn das Risiko, die angemieteten Räume nutzen zu können, läge beim Mieter.

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Eines ist klar: Durch die Corona-Pandemie sind die Belastungen für Hochzeitspaare und Vermieter von Event-Locations gestiegen. Immer schwingt in diesen Zeiten die bange Frage mit, ob eine Hochzeit wie geplant stattfinden kann – mit Risiko auf beiden Seiten. Murat Aslan und seine Ehefrau haben mittlerweile den schönsten Tag des Lebens im kleineren Kreis erlebt. Für seine Anzahlung wird er weiter kämpfen.

DAS CAFÉ ARMADA IM INNENHAFEN

  • Das Restaurant Armada an der Schifferstraße im Innenhafen kann für Hochzeiten gebucht werden.
  • Die finanzielle Situation habe sich mittlerweile deutlich gebessert. Durch die Novemberhilfe und das Überbrückungsgeld konnten Mietrückstände beglichen werden.
  • Auch Hochzeiten sollen in den kommenden Monaten wieder stattfinden – wenn es die Coronamaßnahmen erlauben. „Der August ist sehr gut gebucht, auch Oktober und November“, sagt Gesellschafter Hayri Uyan.