Duisburg. Das Impfzentrum Duisburg möchte nicht nur Biontech, sondern auch Moderna für Kreuzimpfungen verwenden. Ein NRW-Erlass hat das verhindert. Bisher.
Einige Erstgeimpfte mit Astrazeneca können derzeit ihre zweite Dosis durch eine Kreuzimpfung schon deutlich früher, nach vier Wochen, bekommen. Dafür gibt es nach einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als zweite Spritze einen mRNA-Impfstoff. Dazu zählt nicht nur dass Vakzin von Biontech, sondern auch von Moderna, das die Impfzentren in NRW im Gegensatz etwa zu Haus- oder Fachärzten aber nicht verwenden dürfen, sagen jedenfalls die Verantwortlichen des Impfzentrums in Duisburg. „Schuld“ sei ein Erlass des Landes, der in diesen Fällen nur Biontech vorschreibe.
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Nun bietet die Stadt Duisburg aktuell in der vom NRW-Gesundheitsministerium ausgerufenen „Woche des Impfens“ Hunderte Dosen Moderna in Einkaufszentren, auf Wochenmärkten und bald auch vor dem Hauptbahnhof allen Duisburgern ab 18 Jahren ohne Termin an. Mit diesen niedrigschwelligen Angeboten soll die im Vergleich zu anderen Städten maue Impfquote gesteigert werden.
Impfzentrum Duisburg will auch Moderna für Kreuzimpfungen – NRW-Erlass hat dies bisher verhindert
Der Fokus liegt also auf Erstimpfungen, aber auch lediglich zweite Dosen können verabreicht werden. Jede Spritze zählt, sagt ja grundsätzlich auch das Land. Warum sollte es dann eine von der STIKO ausdrücklich mit Biontech und Moderna empfohlene Kreuzimpfung nicht zulassen? Die Redaktion hat beim zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nachgefragt.
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Eine Ministeriumssprecherin bestätigt, dass bisher die Impfzentren in NRW bei Kreuzimpfungen nur Biontech als zweite Dosis anbieten sollten. Denn es habe immer wieder Unregelmäßigkeiten bei den Lieferungen von Moderna gegeben. Der Erlass sollte demnach dazu beitragen, die regulären Zweitimpfungen mit diesem Vakzin sicherzustellen.
Land lenkt ein
Er sei deshalb weiter bindend. Unabhängig davon können die Impfzentren nach Angaben der Sprecherin nun aber doch Moderna für Kreuzimpfungen verwenden, wenn der Impfstoff ausreichend vorhanden sei. Gegebenenfalls werde auch der Erlass noch entsprechend angepasst.
Wichtig für die Ärzte in den Impfzentren: Schon jetzt sind sie nach Angaben der Ministeriumssprecherin mit Blick auf den Versicherungsschutz aufgrund der Impfverordnung auf der sicheren Seite, wenn sie Kreuzimpfungen mit Moderna vornehmen. Das Land hafte bei möglichen Impfschäden.