Duisburg. Weil er in die Wohnung eines säumigen Mieters seines Sohnes eindrang, stand ein Duisburger (54) vor Gericht. Aus der Wohnung verschwanden Uhren.
Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz musste das Verfahren gegen einen Rheinhauser (54) noch einmal neu gestartet werden. Doch auch im zweiten Anlauf konnte der Angeklagte nicht wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilt werden.
Der Angeklagte hatte schon beim letzten Verhandlungsversuch gestanden, am 24. Januar 2019 in eine Wohnung in Meiderich eingedrungen zu sein und das Türschloss ausgetauscht zu haben. „Die Wohnung hatte mein Sohn vermietet.“ Der Mieter sei mit der Miete im Rückstand gewesen. Vor allem aber habe man die Zahlung von 5000 Euro vermisst, die der Mieter für das übernommene Mobiliar der vollständig eingerichteten Wohnung bezahlen wollte. Doch dieser habe auf keine Erinnerung reagiert.
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Zeuge soll günstige Gelegenheit zum Diebstahl genutzt haben
„Es gab Hinweise, dass der Mann mitsamt Möbeln abhauen wollte“, so der Angeklagte. Deshalb habe er schnell handeln wollen. „Ich dachte, wenn ich das Schloss austausche, muss der sich ja mal melden.“ Um nicht in irgendeinen Verdacht zu geraten, habe er eigens einen Zeugen mitgenommen. Wie sich herausstellte, war der für diese Aufgabe allerdings denkbar ungeeignet.
Das waren die spektakulärsten Strafprozesse in Duisburg 2020 „Der Mieter, dem ich noch am gleichen Nachmittag den neuen Schlüssel aushändigte, hat sich kurz darauf beschwert, dass aus seiner Wohnung ein Pass, zwei billige Uhren und andere Kleinigkeiten weggekommen waren.“ Auf Nachfrage habe sein Begleiter zugegeben, die Sachen gestohlen zu haben. „Ich habe sie ihm sofort wieder abgenommen und sie unverzüglich dem Besitzer zurückgegeben.“
Duisburger musste auf Kosten der Staatskasse freigesprochen werden
Den Aufenthaltsort des angeblichen wahren Diebes hatte das Gericht nicht ausfindig machen können. Doch der frühere Mieter, der bis heute die Möbel nicht bezahlte, bestätigte indirekt die Angaben des Angeklagten: „Er hat mir gesagt, dass ein Bekannter von ihm die Sachen gestohlen habe und hat sie mir kurz danach ausgehändigt. Es fehlte nichts“, so der 45-Jährige.
Die Juristen waren sich einig: Vieles sprach dafür, dass der Angeklagte die Wahrheit sagte. Die Anklage war jedenfalls nicht zu beweisen. Der bislang nicht vorbestrafte 54-Jährige wurde freigesprochen. Allenfalls hätte er noch wegen Hausfriedensbruchs verurteilt werden können. Allerdings ist das ein sogenanntes Antragsdelikt, das nicht automatisch von der Justiz verfolgt wird. Und der Geschädigte hatte den Fall zwar angezeigt, aber keinen Strafantrag gestellt.