Duisburg. Wegen Wohnungsdiebstahls steht ein Duisburger (54) vor Gericht. Der berichtete von einem Mietstreit – und will nicht der wahre Täter sein.

Wegen eines ungewöhnlichen Einbruchsdiebstahls steht ein 54-Jähriger aus Rheinhausen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Sein Sohn hatte ihm eine Wohnung vermietet. Als der Mann nicht so zahlte, wie er sollte, soll sich der Papa Zutritt verschafft, Wertsachen mitgenommen und das Schloss ausgetauscht haben. Der Angeklagte überraschte zu Prozessbeginn allerdings mit einer ganz anderen Geschichte. Danach soll der wahre Dieb ein Mann gewesen sein, den er eigens als Zeugen zu der Wohnungsöffnung mitgenommen hatte.

Der 54-Jährige, der laut eigenem Bekunden große gesundheitliche Probleme hat, hilft dem Sohn seit seiner Frühverrentung bei der Verwaltung mehrerer Mietwohnungen. Im vorliegenden Fall sei es um eine möblierte Wohnung gegangen. Allerdings habe der neue Mieter Interesse daran bekundet, die Möbel in sein Eigentum zu übernehmen. Man einigte sich auf einen Kaufpreis von 5000 Euro. Während Kaution und Miete pünktlich flossen, sei das Geld für die Möbel aber nicht bezahlt worden.

Geld kam nicht – Duisburger schritt zur Selbsthilfe

„Als mein Mandant dann einen Hinweis bekam, dass der Mann klammheimlich aus der Wohnung ausziehen wollte, ist er zur Tat geschritten“, so der Verteidiger des 54-Jährigen. Mit einem Zweitschlüssel, der auch im Mietvertrag genannt sei, habe er sich Zugang zu der Wohnung verschafft und das Türschloss ausgewechselt. „Da der Mieter vorher auf nichts reagiert hatte, wollte er ihn so dazu zwingen, sich endlich zu melden.“ Das habe auch funktioniert. Zeitnah habe der Mieter auch den neuen Schlüssel bekommen und die eindringliche Ermahnung, endlich die 5000 Euro zu zahlen.

Stattdessen habe sich der Mieter am nächsten Tag beschwert, dass eine kleine Summe Bargeld, ein Ausweis, zwei Uhren, ein Kugelschreiber und Ausweispapiere aus der Wohnung verschwunden seien. „Meinem Mandanten kam ein böser Verdacht“, erläuterte der Anwalt. „Er stellte den Zeugen zur Rede, den er ja eigens mitgenommen hatte, damit ihm später nicht ein solcher Vorwurf gemacht werden würde.“ Peinlicherweise habe der Mann zugegeben, die Sachen mitgenommen zu haben. Ärgerlich für den Wohnungseigentümer: Der Mieter zeigte den Angeklagten an und entschwand einen Monat später. Die 5000 Euro zahlte er nicht, aber einen großen Teil der Möbel soll er mitgenommen haben.

Der Sohn des Angeklagten kam seiner Zeugenladung nicht nach. Er fehlte unentschuldigt. Er soll nun bei einer Fortsetzung des Verfahrens Mitte Juni vernommen werden. Dann soll auch der vom Angeklagten namentlich benannte angebliche wahre Dieb als Zeuge vernommen werden.