Duisburg. Für einen Duisburger (53) endet ein vierjähriger Alptraum. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch des Falschparkers aus Bruckhausen.

Zuerst wurde er von einem Polizisten getreten, dann musste er Jahre lang warten, bis das juristische Nachspiel für ihn endete. Mehmet K. (53), der durch das Entladen seines Autos in einer Halteverbotszone an der Reinerstraße in Bruckhausen im Juni 2017 tumultartige Zustände auslöste, ist nun unwiderruflich freigesprochen. Überraschend zog die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück.

Der Mann war durch seinen Verkehrsverstoß in den Mittelpunkt eines Geschehens geraten, bei dem am Ende 50 Polizisten rund 200 wenig freundlichen Anwohnern gegenüberstanden. Mehmet K., der angeblich seine Personalien verweigert hatte, wurde zunächst gewaltsam daran gehindert, seine Haustür aufzuschließen. Später wurde er von mehreren Beamten zu Boden gebracht. Ein Polizist, der dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, trat ihm vor den Kopf.

Amtsgericht sprach den Duisburger (53) bereits 2019 frei

In diesem Zusammenhang war dem Stahlarbeiter Widerstand vorgeworfen worden. Der wehrte sich gegen eine per Strafbefehl verhängte Geldstrafe und wurde im September 2019 vom Amtsgericht Ruhrort freigesprochen. Der Strafrichter hatte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes gehabt. Die Beamten hätten Zwangsmaßnahmen nicht vorher angedroht, bestimmte Formalitäten verletzt.

Ein Ausschnitt aus einem Video von dem Einsatz: Mehmet K. legt seinen Führerschein auf die Motorhaube des Streifenwagens. An der rechten Hand zieht er den 50 Kilo schweren Kompressor.
Ein Ausschnitt aus einem Video von dem Einsatz: Mehmet K. legt seinen Führerschein auf die Motorhaube des Streifenwagens. An der rechten Hand zieht er den 50 Kilo schweren Kompressor. © Redaktion

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Doch die Vernehmung von Zeugen vor der Berufungskammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz zeichnete am ersten Prozesstag kein wesentlich anderes Bild vom Geschehen als die erstinstanzliche Verhandlung. Überraschend nahm die Anklagebehörde ihr Rechtsmittel nun zurück. Auch weitere Verhandlungstage hätten am Ergebnis wohl nichts ändern können.