Duisburg. Ein 51-jähriger Duisburger hatte falsch geparkt und wurde bei einem Tumult von Polizisten verletzt. Jetzt wehrte er sich erfolgreich vor Gericht.

Mehmet K. nahm das Urteil mit zufriedenem Gesichtsausdruck entgegen. Das Amtsgericht Ruhrort sprach ihn am Mittwoch vom Vorwurf des Widerstandes frei. Der Prozess, in dem es um einen Vorfall am 25. Juni 2017 in Bruckhausen ging, warf dafür ein fragwürdiges Licht auf das Verhalten einiger der eingesetzten Polizeibeamten.

Dabei war es ursprünglich nur darum gegangen, dass Mehmet K. sein Auto auf einer verkehrsberuhigten Straße außerhalb der Parkmarkierungen abgestellt hatte, um einen schweren Kompressor auszuladen. Was folgte, endete in tumultartigen Zuständen, bei denen zuletzt 50 Polizisten etwa 200 mehr oder weniger aggressiven Zuschauern gegenüber standen, aus deren Reihen immer wieder Beleidigungen laut geworden sein sollen. Ein Vorfall, der nahezu lückenlos in zahlreichen Handy-Videos dokumentiert wurde.

Verteidiger regte zu Beginn eine Einstellung des Verfahrens an

Gegen die Maßnahmen der Polizei soll Mehmet K. sich körperlich zur Wehr gesetzt haben. Per Strafbefehl war er zur Zahlung von 5400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er umgehend Einspruch eingelegt.

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„Mein Mandant hat sich alles andere als schlau verhalten, als er auf die Ansprache durch die Polizisten unfreundlich reagierte“, gab der Verteidiger zu. Es sei auch nicht besonders höflich gewesen, dass der 51-Jährige seinen Führerschein auf die Motorhaube des Polizeifahrzeuges warf und dann einfach weiter seinen Wagen entlud. Eine strafbare Handlung vermochte Rechtsanwalt Detlev Binder aber nicht zu erkennen. Er äußerte dafür aber starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizisten.

Polizisten überzeugten im Zeugenstand nicht

Doch der Vorschlag Binders, das Verfahren gegen seinen Mandanten einfach einzustellen, ging zumindest bei der Staatsanwaltschaft ins Leere. Nachdem der Sitzungsvertreter in einer längeren Verhandlungspause telefonischen Kontakt zu seinen Vorgesetzten aufgenommen hatte, wurde weiter verhandelt.

Ein 35-jähriger Beamter, der bereits wegen Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, weil er dem am Ende des Geschehens auf dem am Boden liegenden Mehmet K. mehrfach gegen den Kopf trat, machte im Zeugenstand eine unglückliche Figur. „Der Angeklagte hat uns völlig ignoriert“, beschwerte sich der Polizist. Er habe ihn schließlich mit Gewalt davon abhalten müssen, einfach in das Haus zu gehen. Vier weitere Polizisten wurden vernommen. Teilweise widersprachen sich ihre Angaben. Doch der meist gehörte Satz lautete: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“

Richterin sah ein unberechtigtes Vorgehen der Ordnungshüter

Der Verteidiger wurde in seinem Schlussvortrag noch deutlicher als zu Beginn: „Die Maßnahmen der Polizei gegen meinen Mandanten waren unrechtmäßig.“ Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass der 51-Jährige zunächst in einen Würgegriff genommen worden sei und dann, als er friedlich in der Eingangstüre stand, von drei Beamten zu Boden gebracht worden sei.

Der Staatsanwalt sah das anders und forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. „Die Beamten hatten keine andere Möglichkeit, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.“

„Beide Seiten haben sich unvernünftig verhalten“, so die Strafrichterin. Ein strafbares Verhalten des Angeklagten sah sie aber nicht. Beim Vorgehen der Polizei habe es sich „um keine berechtigten Handlungen“ gehandelt. Es habe weder Gefahr im Verzug bestanden, noch hätten die Beamten offenbar ihre jeweiligen Handlungen zuvor vorschriftsmäßig angedroht.