Duisburg. Die neu eingeführte Inzidenzstufe 0 greift ab Freitag in Duisburg. Unter anderem dürfen Discos wieder öffnen. Alle Regeln in der Übersicht.

Ab Freitag werden die Infektionsschutzmaßnahmen auch in Duisburg erheblich gelockert – so viele Freiheiten hatten die Duisburger seit März 2020 nicht mehr. Möglich wird dies durch die neue Inzidenzstufe 0 in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nennt die neue Stufe einen Schritt in eine „weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche“.

Die nun eingeführte Stufe 0 im Stufenplan der Landesregierung greift in allen Kreisen und kreisfreien Städten, für die das Robert Koch-Institut (RKI) seit mindestens fünf Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 10 (neuen Fällen je 100.000 Einwohner) oder weniger meldet. In Duisburg ist das bereits seit fast zwei Wochen (erstmals am Samstag, 22. Juni) der Fall. Hier zur Orientierung die letzten fünf Duisburger Inzidenzwerte – das dazugehörige Datum gibt an, wann das RKI diese Tageswerte (für den Vortag) veröffentlicht hat:

• Sonntag, 4. Juli: 3,8

• Montag, 5. Juli: 3,2

• Dienstag, 6. Juli: 4,2

• Mittwoch, 7. Juli: 4,8

• Donnerstag, 8. Juli: 4,2

Damit befindet sich Duisburgs lokaler Inzidenzwert stabil deutlich unter 10. Anders ist die Situation etwa in der Nachbarstadt Düsseldorf: Dort meldet das RKI seit Tagen eine zweistellige Inzidenzwerte (Wert von Mittwoch: 11,9). In der Landeshauptstadt tritt die Lockerungsstufe 0 somit nicht in Kraft. Inzidenzen über zehn wurden am Donnerstag landesweit darüber hinaus nur noch für Köln (11,5), Hoch-Sauerland-Kreis und Lippe (16,4) errechnet.

Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Urlaub: Das gilt auch in Urlaub

Eine Besonderheit der neuen Lockerungsstufe: Da im Niedriginzidenzbereich schon sehr kleine Infektionsausbrüche relevante Schwankungen verursachen können, erfolgt eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 (stabile Inzidenz unter 35) erst, wenn die Neuinfektionsrate von 10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird.

„Wenn aber ein dynamischer Anstieg vorliegt, der nicht lokal begrenzt ist, kann das Gesundheitsministerium die Inzidenzstufe auch schon nach drei Tagen des Überschreitens wieder hochstufen und damit die erhöhten Schutzmaßnahmen der Stufe 1 wieder in Kraft setzen“, heißt es vom NRW-Gesundheitsministerium.

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Eine neue Regelung besagt mit Blick auf die Ferienzeit: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz am ersten Tag ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort im Unternehmen einen Schnelltest durchführen. Krankheit oder Arbeiten im Home-Office lösen keine Testpflicht aus.

Außerdem wichtig zu wissen: Vollständig Geimpfte und Genesene sind laut Coronaschutzverordnung mit negativ Getesteten gleichgestellt. Ein negativer Schnelltest von einer offiziellen Stelle ist in Duisburg 48 Stunden lang gültig, da die Inzidenz unter der 100er-Marke liegt. Schnelltest-Terminbuchungen sind unter anderem unter du-testet.de buchbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen.

Die neuen Regeln der Inzidenzstufe 0 im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen entfallen. Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt aber aus Infektionsschutzgründen weiter als Empfehlung.

Die Kontaktbeschränkungen entfallen vorerst in Duisburg. Der Mindestabstand bleibt als Empfehlung.
Die Kontaktbeschränkungen entfallen vorerst in Duisburg. Der Mindestabstand bleibt als Empfehlung. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Maskenpflicht:Die Maskenpflicht ist nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, verpflichtend. Das sind Bus und Bahn, Taxen und Schülerbeförderung, der Einzelhandel sowie Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.

Einzelhandel: Die flächenmäßigen Personenbegrenzung fällt weg, da der Landesinzidenzwert ebenfalls unter 10 liegt. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Gastronomie: Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen gewährleistet ist. Das Servicepersonal braucht einen Selbsttest oder muss Maske tragen.

Sport: Keine Beschränkung mehr bei der Sportausübung innen und außen. Zuschauerzahlen sind bei Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer oder maximal 50 Prozent der Kapazität erlaubt. Bis 5000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer maximalen Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Ab 5000 Zuschauern sind Tests und Hygienekonzept erforderlich.

Kultur: Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) sind wahlweise Testnachweise oder Sitzplan nach Schachbrettmuster vorgegeben, darüber hinaus gibt es keine Beschränkungen. Ab 5000 Zuschauern sind Tests und Hygienekonzept Pflicht. Der Besuch von Museen kann ohne Einschränkungen (auch ohne Maske) erfolgen. Musikfestivals etc. sind bereits vor dem 27. August möglich.

Freizeit: Keine Beschränkungen, die Kontaktnachverfolgung ist aufgehoben. Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist auch drinnen erlaubt – mit Hygienekonzept, Kontaktnachverfolgung und Test.

Partys: Bei mehr als 50 Teilnehmern mit Testpflicht, dann aber keine Beschränkungen.

Private Veranstaltungen: Bei mehr als 50 Teilnehmern Testpflicht, aber keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.

Große Festveranstaltungen: Sind zurzeit mit Test erlaubt, da auch das Land NRW in der Inzidenzstufe 0 liegt.

Beherbergung und Tourismus: Die Kontaktnachverfolgung bleibt weiter bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10.

Außerschulische Bildung: Kontaktdaten müssen weiter erhoben werden, sonst keine Beschränkungen.

Kinder- und Jugendarbeit: Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen gilt dies zu Anfang und Ende. Ansonsten keine Einschränkungen mehr.

Keine Einschränkungen gibt es mehr bei Tagungen, Messen, Märkten.

>> CORONA-SCHUTZVERORDNUNG GILT VORERST BIS ZUM 5. AUGUST

  • Die Landesregierung hat die aktualisierte Corona-Schutzverordnung um vier Wochen bis einschließlich 5. August verlängert.
  • Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt.
  • Die Regeln der Inzidenzstufe 1 (stabil unter 35) galten in Duisburg seit dem 14. Juni, die der Stufe 2 (zwischen 50 und 35,1) seit dem 4. Juni, die der Stufe 3 (zwischen 100 unter 50,1) seit dem 28. Mai.