Duisburg. Türkei, Russland oder Spanien: Bei Rückreisen gelten nicht nur für Virusvariantengebiete besondere Vorschriften. Was Urlauber wissen müssen.

Die Sommerferien in NRW haben begonnen und damit steht für viele Familien die Urlaubszeit an. War früher schon mit Kofferpacken und Reiseführer durchstöbern ein Großteil der Vorbereitung erledigt, reicht das in Zeiten der Corona-Pandemie nicht mehr. Nicht nur die Regeln im Reiseland, sondern auch die Bestimmungen bei der Rückreise sind wichtig, die sich je nach Einstufung eines Reisezieles unterscheiden können.

Eine Regel, die für alle Reisende gilt, die mit dem Flugzeug einreisen: Unabhängig davon, ob sich Urlauber in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Reiserückkehrer vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesenennachweis vorlegen, heißt es auf der Seite des Robert Koch-Institut (RKI).

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Reiserückkehrer: Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete

Die Bundesregierung hat diese und andere Regelungen in der sogenannten Coronavirus-Einreiseverordnung festgelegt und damit auch die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht einheitlich geregelt. Dabei werden drei wesentliche Kategorien genannt: einfache Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete.

Maßgeblich für die Bewertung als einfaches Risikogebiet sind laut RKI besonders die Infektionszahlen, aber auch Testkapazitäten und in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. „Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen“, schreibt das RKI.

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Zu den einfachen Risikogebieten zählen etwa die Türkei, Mexiko und Kuba. Auch Teile Spaniens – etwa Andalusien mit beliebten Reisezielen an der Costa del Sol oder Katalonien mit der Costa Brava und Barcelona – werden als einfaches Risikogebiet geführt.

Portugal und Russland sind derzeit Virusvariantengebiete

Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Maßgebend sind neben weiteren Kriterien etwa mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner. Derzeit gehören z.B. Ägypten und Tunesien dazu. Ebenfalls als Hochinzidenzgebiet gelten Portugal, Russland und Großbritannien.

In einem Virusvariantengebiet sind bestimmte Varianten des Coronavirus vermehrt aufgetreten. Eingestuft als Variantengebiet sind etwa Fernreiseziele wie Namibia, Südafrika oder Brasilien.

Risikogebiete: Reiserückkehrer müssen Einreise vorab anmelden

Wie die Stadt Duisburg für Reiserückkehrer der genannten Risikostufen mitteilt, gilt: „Alle Einreisenden aus Risikogebieten aus dem Ausland sind verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Der Nachweis darüber ist mitzuführen.“ Die Bestätigung wird durch Fluglinien und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei kontrolliert, heißt es auf der Seite des RKI.

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Zudem gilt eine Quarantänepflicht. Das heißt: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich direkt nach Ankunft nach Hause begeben und zehn Tage lang absondern. Allerdings gibt es Ausnahmen: Die häusliche Quarantäne muss bei einfachen Risikogebieten nicht angetreten werden, wenn ein Genesenen-, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt wird, heißt es auf der Seite der Stadt Duisburg.

Für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete gilt diese Regelung aber nicht: Bei Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung ist nicht möglich. Weiterhin gilt für Einreisen aus Hochinzidenz- und Variantengebieten die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen negativen Tests bereits bei Einreise.

>> REISERÜCKKEHRER IN DUISBURG

  • Auch im vergangenen Jahr mussten sich Duisburger, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, über ein Onlineformular des Gesundheitsamtes zurückmelden. Wie die Stadt Duisburg auf Nachfrage mitteilt gab es alleine in den Sommermonaten Juli und August 7867 gemeldete Reiserückkehrer.
  • Die meisten Reiserückkehrer kamen aus der Türkei. Das Gesundheitsamt der Stadt hat für den Zeitraum Juli und August 2020 insgesamt 102 positive Corona-Befunde bei Reiserückkehrern registriert. Welche Länder als Risikogebiet gelten, veröffentlicht das RKI auf seiner Internetseite: www.rki.de.