Duisburg. Wegen sexueller Übergriffe auf eine Auszubildende stand ein Pfleger (39) vor Gericht. Der Duisburger hatte die junge Frau im Fahrstuhl bedrängt.
Mit einer sexuellen Straftat hatte es das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun. Gleich zweimal soll ein Pfleger (39) eine junge Kollegin in einem Fahrstuhl des Herzzentrums in Meiderich bedrängt haben: Auf dem Weg zum Bettenlager und wenige Minuten später auf dem Rückweg. Wegen zweifachen schweren sexuellen Übergriffs wurde er vom Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Taten ereigneten sich am 13. Juni 2020. Gemeinsam mit der 20 Jahre alten Auszubildenden soll der Angeklagte per Mitarbeiterfahrstuhl ins Bettenlager der Klinik gefahren sein, um ein Bett auszutauschen. Auf dem Weg in den Keller soll er die Frau gegen die Wand des Aufzugs gedrückt und sie auf den Mund und den Hals geküsst haben. Auf dem Rückweg küsste er die Auszubildende erneut, drückte sie auf das Bett und griff ihr unter den Kittel.
Duisburger behauptete: „Das war alles nur ein Missverständnis.“
Es sei der letzte Tag eines dreimonatigen Praktikums gewesen, das die 20-Jährige im Herzzentrum absolvierte, so der Angeklagte. „Ich wollte ihr nur zum Abschied einen Kuss auf die Wange geben. Die Zeugin muss da etwas missverstanden haben.“
Das, was die 20-Jährige im Zeugenstand berichtete, war allerdings nicht falsch zu verstehen. „Auf dem Weg ins Bettenlager hat er mich völlig überraschend an die Wand gedrückt und mich geküsst.“ Sie habe dem Mann unmissverständlich klar gemacht, dass sie das nicht wolle. Der habe dann auch von ihr abgelassen und sich entschuldigt. „Für mich war die Sache erledigt. Sonst wäre ich beim Rückweg nicht mehr mit ihm in einen Fahrstuhl gestiegen“, so die junge Zeugin.
Zeugin verschanzte sich nach dem zweiten Übergriff auf der Krankenhaustoilette
Doch wieder habe sie der Angeklagte gepackt. „Er drückte mich auf das Bett, legte sich auf mich und griff mir mit der Hand unter den Kittel. Seine Hand war eiskalt.“ Erst als der Mitarbeiteraufzug an seinem Zielort ankam und sich die Türen öffneten, habe der Angeklagte von ihr abgelassen. Weinend verschanzte sich die junge Frau zunächst auf einer Toilette, verständigte dann ihren Ausbildungsleiter und ihre Mutter.
Das Schöffengericht hatte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Nur, weil der Mann bislang noch nicht vorbestraft war, setzte es eine 20-monatige Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der Angeklagte 1000 Euro Geldbuße als Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen. Als Folge der Tat war dem 39-Jährigen im Herzzentrum fristlos gekündigt worden. Inzwischen hat er aber einen neuen Arbeitsplatz. In einem anderen Krankenhaus.