Duisburg. Vier Duisburger sollen in Rheinhausen drei Jugendliche misshandelt haben. Die Minderjährigen waren zuvor beim OSC Rheinhausen eingebrochen

Die Anklage gegen vier 27 bis 33 Jahre alte Duisburger hätte diesen erhebliche Haftstrafen einbringen können. Am 23. Februar 2021 sollen sie drei Jugendliche, die tags zuvor in die Umkleidekabine des OSC 04 Rheinhausen eingebrochen waren, in einer Lagerhalle festgehalten, diese misshandelt und bedroht haben. Und das alles, weil die jungen Männer die Beute für sich behalten wollten. Doch vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz sah das alles ganz anders aus.

Laut Anklage hatten sich die Angeklagten als Hells Angels ausgegeben, die Diebe geschlagen und gedroht, ihnen die Finger mit einem Hammer zu brechen. Doch die Beweisaufnahme zeichnete ein etwas anderes Bild. Niemand habe die Jugendlichen gezwungen, in die Lagerhalle in Rumeln zu kommen. Man habe dort nur in Ruhe über den Diebstahl reden wollen wollen, bei dem einer halben Fußballmannschaft Bargeld und Handys gestohlen worden waren.

Private Fahndung nach gestohlenen Handys durch halb Duisburg blieb erfolglos

Einer der Angeklagten hatte ein besonderes Interesse daran, die Beute zurück zu bekommen. „Ich wollte verhindern, dass die Jugendlichen angezeigt werden“, erklärte er. Denn einer der Diebe ist mit ihm verwandt. „Ich fühlte mich für den Jungen, der immer mehr auf die schiefe Bahn zu geraten schien, verantwortlich.“

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Natürlich sei die Diskussion nicht ganz ruhig geführt worden. „Und ich habe ihm auch eine Ohrfeige gegeben“, gab der Mann zu. Mehr sei aber nicht gewesen.

Ähnlich äußerten sich auch die Mitangeklagten, die zum Teil nicht mehr zu der Sache beigetragen hatten als am gleichen Ort zu sein. In einer Art skurriler Schnitzeljagd hatten einige der Männer noch versucht, die gestohlenen Handys, die längst schon wieder die Besitzer gewechselt hatten, aufgrund der Angaben der drei Jugendlichen zurück zu erhalten. Mehr als gefahrene Kilometer und viel Frust kam dabei jedoch nicht heraus.

Verfahren wurden eingestellt

Am Ende landete der Fall doch bei der Polizei, wo zumindest ein Zeuge seiner Fantasie offenbar freien Lauf gelassen hatte. Nicht einmal einer der angeblich Geschädigten bestätigte im Zeugenstand die Anklage. Zwei weitere tauchten erst gar nicht vor Gericht auf.

Gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Zwei weitere Männer müssen, bevor die Vorwürfe endgültig eingestellt werden, innerhalb des kommenden halben Jahres eine Geldbuße von 600 Euro bezahlen.