Duisburg. In zweiter Instanz wehrte sich ein Soldat (32) vor dem Landgericht Duisburg gegen eine hohe Geldstrafe. Die hätte seine Karriere wohl beendet.

Die Auseinandersetzungen, die sich am 11. Mai 2019 zwischen Anhängern von Fortuna Düsseldorf und Borussia Dortmund im Duisburger Hauptbahnhof ereigneten, haben die Justiz bereits mehrfach beschäftigt. In zweiter Instanz musste sich nun ein 32 Jahre alter Zeitsoldat aus Neuss vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Die Begegnung in Dortmund gewann der BVB. Die Stimmung war aufgeheizt als sich Düsseldorfer und Dortmunder Fans im Duisburger Hauptbahnhof begegneten. Fäuste, Flaschen und Bierdosen flogen. Ein Dortmunder Fan wurde von einem Düsseldorfer Anhänger auf ein Gleis geschubst.

Tumultartige Zustände auf dem Duisburger Bahnsteig

Mitten in diesen Tumult war auch der 32-jährige Neusser geraten, der mit einer kleinen, bunt gemischten Truppe von Fußballfreunden unterwegs war, die nicht der gewaltbereiten Szene zuzuordnen sind. Und so hatte er das Geschehen auch zunächst passiv verfolgt. Dann half er dem Mann, der im Gleis gelandet war, wieder auf den Bahnsteig.

Inzwischen lag der Bruder des Angeklagten nach einem Schlag mit einer Bierdose am Boden des Bahnsteigs. Als der erheblich alkoholisierte Verwandte sich mühsam aufrappelte, wurde er erneut attackiert. „Da habe ich einfach reagiert“, so der Angeklagte. Er hatte noch eine Bierdose in der Tasche, die er, statt sie zu trinken, als Wurfgeschoss benutzte. Daraufhin sei er selbst angegriffen worden, so der 32-Jährige. Er habe einem Mann den Pullover über den Kopf gezogen und so zu verhindern versucht, dass er selbst ins Gleis geriet.

Einstellung des Verfahrens rettet die Bundeswehr-Karriere

Weil er, zumindest am Ende der Auseinandersetzung allerdings nicht allein auf den Geschädigten einschlug, hatte das Amtsgericht Duisburg die Tat als gefährliche Körperverletzung, den folgenlos gebliebenen Dosenwurf als versuchte gefährliche Körperverletzung gewertet und den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Ein Richterspruch mit bösen Folgen: Denn der Dienstherr Bundeswehr legte die Karriere des Soldaten bis zur Rechtskraft des Urteils auf Eis.

Der Zeitsoldat versuchte, mit der Berufung die Strafe wenigstens unter jene Grenze von 90 Tagessätzen zu senken, die ihn als vorbestraft gelten lässt. Eine Vorstrafe hätte die Entfernung aus dem Dienstverhältnis verursachen können. Allein schon deshalb, weil die Bundeswehr wegen einer Gewalttat vorbestrafte Personen nur ungern an Waffen lässt.

Die Berufungsverhandlung ging für den 32-Jährigen gut aus. Denn die Kammer hatte aufgrund von Video-Aufnahmen des Geschehens und von Zeugenaussagen Zweifel, ob der Wurf mit der Bierdose nicht eine Nothilfe für den Bruder war. Die zweite Tat sei zwar nicht vollständig durch Notwehr gerechtfertigt, so das Gericht. Da der Angeklagte aber Reue zeigte, bislang nicht vorbestraft ist und angesichts der Gesamtumstände wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 3500 Euro eingestellt.