Duisburg. Nach einem Spiel gerieten Fans von Fortuna Düsseldorf und Borussia Dortmund im Hauptbahnhof Duisburg aneinander. Vorfall landete vor Gericht.

Nach einem Spiel von Fortuna Düsseldorf gegen Borussia Dortmund befanden sich viele Fans am Abend des 11. Mai 2019 in NRW auf dem Heimweg. Unseligerweise musste ein Zug mit Düsseldorfer Anhängern längere Zeit im Duisburger Hauptbahnhof auf die Weiterfahrt warten. Es kam zu Reibereien mit Dortmunder Fans. Bei dieser Gelegenheit soll ein 37-Jähriger ais Düsseldorf einen BVB-Anhänger auf ein Gleis geschubst, einen anderen geohrfeigt haben. Nun stand der Düsseldorfer wegen zweifacher Körperverletzung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft ging sogar davon aus, dass der Elektriker aus Düsseldorf in einer das Leben des Geschädigten gefährdenden Weise handelte, als er aus dem Zug ausstieg und den Dortmunder auf das gegenüberliegende Gleis schubste. Schließlich konnte der 37-Jährige ja nicht wissen, dass gerade kein Zug anrollte.

Vorfall in Duisburg: Fußballfans können sich nicht erinnern

„Mein Mandant erinnert sich, dass Flaschen gegen den stehenden Zug geworfen wurden. Eine ist in der offen stehenden Tür direkt vor seiner Nase zerschellt“, trug der Verteidiger vor. Der Angeklagte sei dann ausgestiegen und habe einen Dortmunder Fan auf das gegenüberliegende Gleis geschoben. Auch die Ohrfeige gab der 37-Jährige zu. „Ich habe die Video-Bilder gesehen. Ich weiß, dass ich das war.“

Ohne die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera und eine private Handy-Aufnahme hätte der Fall wohl nie aufgeklärt werden können. Denn keiner der Beteiligten hatte noch eine eigene Erinnerung an den Vorfall. „Eine genaue Erinnerung habe ich nicht mehr“, so der Angeklagte.

Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt

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Das ging dem 25-jährigen Mann aus Geldern, der auf dem Gleis gelandet war, ebenso. „Wir hatten ja reichlich getrunken“, gab der Auszubildende zu. Er habe eine Brust-Prellung und Abschürfungen am Arm davon getragen. „Und ich hatte am nächsten Tag Kopfschmerzen. Die können aber auch vom Alkohol gekommen sein“, meinte er achselzuckend.

Der 35 Jahre alte Kempener, der die Ohrfeige kassiert hatte, erinnerte sich ebenfalls an nichts. Verletzungen? „Nee – nur einen Kater“, berichtete der Bürokaufmann. Beide Zeugen akzeptierten ohne Weiteres die Entschuldigung des Angeklagten.

Angesichts der Gesamtumstände, insbesondere weil sich Provokationen von der Gegenseite nicht ausschließen ließen, schlug die Strafrichterin vor, das Verfahren gegen den bislang unbescholtenen Düsseldorfer ohne Urteil zu beenden. Die Anklage wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 1200 Euro eingestellt.