Duisburg. Ein Duisburger ärgerte sich über einen Rettungswagen, der ihm den Weg verstellte. Bei seinem Fahrmanöver war ihm der Sanitäter scheinbar egal.
Um einer älteren Dame mit Atemnot zu helfen, sauste ein Rettungswagen der Duisburger Berufsfeuerwehr am 24. Februar 2021 mit Blaulicht und Signalhorn zur Wiesbadener Straße in Obermeiderich. Doch einen 50 Jahre alten Duisburger interessierte in diesem Zusammenhang nur, dass ihm der Rettungswagen den Weg zu einem beruflichen Termin versperrte. Zur Überzeugung des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz beleidigte er die Sanitäter und fuhr einem über den Fuß.
„Als wir ankamen und uns vor parkende Autos stellten, riss er sofort die Fahrertür auf“, erinnerten sich die zwei Feuerwehrleute. In barschem Ton habe der Angeklagte verlangt, dass die Sanitäter das Fahrzeug wegfahren sollten. Dass möglicherweise eine ältere Dame in Lebensgefahr schwebte, habe den Mann nicht interessiert.
Renitenter Autofahrer beschimpfte Retter in Duisburg
Und so kamen die Feuerwehrleute, die schließlich die Polizei riefen, vor lauter Diskussionen mit dem renitenten Autofahrer, der sie als „Hurensöhne“ und „Hängebauchschweine“ beschimpfte, kaum dazu, sich um die Kranke zu kümmern. Nachdem der 50-Jährige versucht hatte, durch eine enge Parklücke doch noch an dem Rettungswagen vorbei zu kommen und dabei einem 38 Jahre altem Feuerwehrmann über den Fuß fuhr, war der Einsatz für den eh beendet. Ein zweiter Rettungswagen musste kommen, um die Patientin ins Krankenhaus bringen.
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Dafür, dass der Angeklagte, der jede Schuld bestritt und stattdessen beharrlich behauptete, die Feuerwehrleute hätten sich falsch benommen, nicht wegen des ursprünglich angeklagten Tatbestandes verurteilt wurde, konnte sich der 50-Jährige bei dem Geschädigten bedanken. Der Feuerwehrmann, der vier Wochen lang eine Quetschung des Mittelfußes auskurieren musste, wollte nicht ausschließen, dass der erregte Angeklagte ihm nur versehentlich über den Fuß gefahren war.
Duisburger wurde zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt
Statt wegen tätlicher Behinderung eines Rettungseinsatzes, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung, die dem zahlreich vorbestraften Angeklagten wohl eine Haftstrafe eingebracht hätten, stand am Ende nur eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung. Der Angeklagte muss 2400 Euro (80 Tagessätze zu je 30 Euro) zahlen. Zudem verhängte das Gericht ein zweimonatiges Fahrverbot.
Der Vorsitzende des Schöffengerichts machte aus seinem Unmut über den Verfahrensgang keinen Hehl. Die reihenweise vom Angeklagten aufgefahrenen Entlastungszeugen hätten höchst widersprüchliche Aussagen abgegeben und es sei zudem fraglich, wie sie überhaupt zu ihrem Zeugenstatus gekommen seien. Besonders verärgert zeigte sich der Richter über einen Aspekt der Verhandlung: „Dafür, dass Zeugen sich dann auch noch darüber beschweren, dass der Patientin bei dem Einsatz nicht schnell genug geholfen worden sei, fehlt mir jedes Verständnis.“