Duisburg. Wegen Mordversuchs stand eine 21-Jährige vor dem Landgericht Duisburg. Ende 2020 stieß sie ihrem Ex in dessen Wohnung ein Messer in den Nacken.

Ein Jahr hatte eine 21-jährige Frau aus Winsen an der Luhe mit ihrem Freund in Duisburg zusammen gelebt. Dann machte der aufgrund ihrer krankhaften Eifersucht Schluss. Am 29. Dezember 2020 brach sie in seine Wohnung in Meiderich ein und stieß ihm ein Messer in den Nacken. Das Landgericht Duisburg ging nach mehrtägiger Hauptverhandlung von einem versuchten Mord aus.

Kurz vor der Tat hatte die Angeklagte noch einige Habseligkeiten aus der Wohnung geholt. Doch ihr Ansinnen, noch einmal bei ihm zu übernachten, lehnte der 35-Jährige ab. Als er kurze Zeit später das Haus verließ, drang die 21-Jährige in die Wohnung ein und versteckte sich mit einem Steakmesser hinter einem Sofa. Ihre reflektierenden Schuhe, die sie frühzeitig hätten verraten können, versteckte sie.

Duisburger drehte Ex-Freundin den Rücken zu – die stach auf ihn ein

Ihr Ex-Freund entdeckte sie bei seiner Rückkehr dennoch sofort. Er wollte die Polizei rufen, drehte ihr dabei den Rücken zu. In diesem Moment stach die 21-Jährige zu. Der 35-Jährige hatte Glück im Unglück: Das Messer traf einen Wirbel, verbog sich und verursachte nur eine schmerzhafte Fleischwunde. Der Mann konnte weitere Angriffe der jungen Frau abwehren, sie überwältigen und entwaffnen. Dabei bekam er weitere Schnitte ab.

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Die Jugendkammer ging davon aus, dass die Angeklagte heimtückisch handelte, als sie den Mann von hinten attackierte. Und die Richter hatten keinen Zweifel, dass die Angeklagte zumindest billigend den möglichen Tod ihres früheren Freundes in Kauf nahm. Für einen Tötungsvorsatz sprach, abgesehen von der objektiven Gefährlichkeit der Tat, dass die Frau bei ihrer Festnahme Drohungen ausstieß: „Wenn ich aus dem Knast raus bin, bringe ich das zu Ende.“

35-Jähriger leidet nun in seiner Wohnung unter Angstzuständen

Zu Gunsten der 21-Jährigen wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten und ein frühzeitiges Geständnis, in dem sie die äußeren Tatumstände eingeräumt hatte. Zu Lasten der jungen Frau wirkten sich allerdings die Folgen für den Geschädigten aus: Zwar sind die Verletzungen des 35-Jährigen folgenlos verheilt, seine Psyche aber ist angegriffen. Als Folge der Tat leidet er unter Angstzuständen in seiner Wohnung.

Zuletzt hatte die Angeklagte Reue gezeigt. In einem Brief, den sie an den Geschädigten schrieb, entschuldigte sie sich für die Tat. „Ich bin froh, dass dir nicht mehr passiert ist“, heißt es darin. Und die Frau nahm ihre Drohungen aus der Tatnacht ausdrücklich zurück: „Ich habe das nicht ernst gemeint.“

Die Angeklagte war zum Zeitpunkt des Mordversuchs noch keine 21 Jahre alt. Aufgrund von Reifeverzögerungen wendete das Gericht Jugendrecht an, bei dem nicht die Strafe, sondern der erzieherische Gedanke im Vordergrund steht. Die junge Frau muss für drei Jahre und neun Monate in Jugendhaft. Ein Erwachsener hätte vermutlich mit einer deutlich höheren Strafe rechnen müssen.