Duisburg. Wegen Körperverletzung steht ein 27-Jähriger erneut vor dem Duisburger Amtsgericht. Und das nur, weil er seine Arbeitsstunden nicht ableistete.

Mit einem turbulenten Geschehen, das sich in der Nacht zum 8. November 2017 im Duisburger Hauptbahnhof zugetragen haben soll, muss sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz auseinander setzen. Ein 27-jähriger Mann aus Wuppertal soll eine 33-jährige Duisburgerin zu Boden geschlagen und gegen ihren Kopf getreten haben. Schon einmal war das Verfahren eingestellt worden.

2019 hatte ein anderer Strafrichter bereits Zweifel an dem Vorwurf gehabt. Und er hatte das Verfahren gegen den 27-Jährigen gegen Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt. Doch der Angeklagte absolvierte davon nur einen Teil und brach die Arbeitsstunden schließlich ganz ab. Konsequenz: Der Fall muss neu verhandelt werden.

Plumpe Anmache und heftiger Wortwechsel im nächtlichen Duisburg

Er sei nicht mehr ganz nüchtern gewesen, als er mit seinem Bruder zum Bahnhof ging, gestand der Angeklagte. „Ich weiß noch, dass ich einer jungen Frau einen Kussmund zugeworfen und ihr ein Kompliment über ihre Figur gemacht habe.“ Das sei bei der Person, die neben der Frau stand, nicht gut angekommen. „Ich hörte das Wort Hurensohn.“ Als er noch mal nachfragte, sei die Beleidigung bestätigt worden, so der 27-Jährige. „Da habe ich einmal mit der Faust zugeschlagen.“ Sein Bruder habe der Frau noch einen Döner nachgeworfen. „Mehr war nicht.“

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Der Vorsitzende hob mahnend den Zeigefinger: „Man schlägt keine Frauen.“ Aber er habe ja nicht mal gesehen, dass es sich um eine Frau handelte, widersprach der Angeklagte. „Man schlägt keine Männer“, meinte der Vorsitzende trocken.

Der Irrtum des Angeklagten war nachvollziehbar, als die Zeugin – militärischer Kurzhaarschnitt und drahtiger Körperbau – vorgeführt wurde. Sie sitzt wegen gefährlicher Körperverletzung in Haft.

Geschädigte erkannte Angeklagten nicht

„Ich hatte mich mit meiner Ex-Freundin getroffen“, berichtete die 33-Jährige. Die beiden Frauen seien über die plumpe Anmache gar nicht erbaut gewesen. „Ich weiß nur noch, dass mich drei Männer angegriffen haben“, so die Zeugin. „Ich ging zu Boden und einer von denen hat mir in die Rippen getreten.“ Den Angeklagten konnte sie allerdings nicht identifizieren.

Der Richter hätte das Verfahren gerne eingestellt: Statt einer gefährlichen schien nur eine einfache Körperverletzung beweisbar, die Tat ist fast vier Jahre her und weitere Zeugen hatten es vorgezogen, nicht zur Verhandlung zu erscheinen. Zudem wurde das gleichlautende Verfahren gegen den Bruder des Angeklagten vom zuständigen Jugendgericht in Kleve sang- und klanglos eingestellt. Doch die Staatsanwaltschaft war damit gar nicht einverstanden. Schließlich sei der Angeklagte selbst Schuld an der ganzen Neuauflage. Nun wird es Ende Juni einen weiteren Verhandlungstermin geben.