Duisburg. Ein 43-Jähriger stand in Duisburg vor Gericht. Von Angstzuständen geplagt, hatte er Hilfe bei der Polizei gesucht, aber die Kurve nicht gekriegt.

Der Drogenkonsum seit frühester Jugend hat einem Wuppertaler (43) eine Psychose eingebracht. Am 25. April 2020 litt er unter Angstzuständen. Er suchte Hilfe. Bis zu den Haarspitzen zugedröhnt mit Kokain und Amphetamin fuhr er mit einem Auto durch halb Duisburg zum Polizeipräsidium an der Düsseldorfer Straße. Dort landete er in einem Grünstreifen, zertrümmerte dabei einen Mülleimer und beschädigte eine Begrenzungsmauer. Mit aller Kraft wehrte er sich dagegen, in eine Zelle gebracht zu werden. Nun musste sich das Amtsgericht mit dem kuriosen Fall befassen.

Der Angeklagte erinnerte sich längst nicht mehr an alle Details. „Ich hatte furchtbare Angst und wollte eigentlich nur in ein Krankenhaus.“ Er glaubte, die Polizei könne ihm dabei helfen, wenn er mitteile, dass er erschossen werden solle. „Aber dazu ist es ja gar nicht mehr gekommen. Da war auf einmal dieses Gebüsch. Und dann kamen ja auch schon Polizisten an.“

Vier Beamte versuchten den Mann im Polizeigewahrsam zu bändigen

Die Entnahme einer Blutprobe hatte sich der 43-Jährige noch gefallen lassen. Doch als er anschließend wieder in die Zelle zurück sollte, wehrte er sich dagegen mit aller Kraft. „Mal hat er sich an einen Kollegen geklammert, dann wieder an den Rahmen der Zellentür“, erinnerte sich eine Beamtin. Auch die Taktik, den Mann zu Boden zu bringen, schnell aus der Zelle zu rennen und die Tür zu schließen, funktionierte nicht. Blitzschnell habe der Mann wieder seine Finger dazwischen gehabt. „Ich habe ihm schließlich einen Schlag versetzt.“ Das verschaffte den zuletzt vier Polizisten bei dem 43-Jährigen einige Sekunden der Überraschung, die ausreichten, um die Zellentür zu schließen.

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Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal nett bei den Beamten. „Das war nur meine Psychose. Ich wollte eigentlich nur in ein Krankenhaus. Es tut mir wirklich Leid, was da passiert ist.“ Inzwischen sei er drogenfrei, berichtete der 43-Jährige dem Strafrichter und legte entsprechende Untersuchungsergebnisse vor. Er habe kurz nach dem Vorfall eine ambulante Behandlung begonnen. „Die stationäre Therapie kann ich in etwa drei Monaten antreten.“

Richter gab Süchtigem noch einmal eine Bewährungschance

Zu Gunsten des Angeklagten wirkten sich dessen Bemühungen aus, sein Hauptproblem in den Griff zu bekommen. Und auch das Geständnis und die Reue über die Tat wurden berücksichtigt. Zu Lasten gelegt wurden dem 43-Jährigen eine Reihe von Vorstrafen, unter denen sich auch einschlägige Taten fanden. Ganz knapp entschied sich der Strafrichter dazu, dem Angeklagten eine letzte Chance zu geben. Wegen Straßenverkehrsgefährdung und Widerstandes wurde eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der 43-Jährige muss nun regelmäßig Drogentests machen und seine Therapie antreten.