Duisburg. Um einen Verwandten zu schützen, sollen zwei junge Duisburger ein Fahndungsplakat abgerissen haben. Das Amtsgericht erließ einen Strafbefehl.
Gelegenheit macht Diebe, sagt der Volksmund. Doch manchmal provoziert ein dummer Zufall auch ganz andere Straftaten. So sollen zwei 23 Jahre alte Männer aus Hochfeld am 24. Oktober 2019 zufällig am Eingang zu einer Einkaufspassage an der Heerstraße das Gesicht eines Verwandten und Freundes auf einem polizeilichen Fahndungsfoto erkannt haben. Kurzerhand sollen sie das Fahndungsplakat heruntergerissen haben.
Der eine soll Schmiere gestanden haben, während der Cousin des Gesuchten das Plakat entfernt haben soll. Das alles taten sie – was in einem Einkaufszentrum kaum überraschen kann – vor dem Objektiv einer Überwachungskamera. Das Gesetz nennt so etwas Strafvereitelung.
Gesuchter Duisburger wurde trotzdem geschnappt
In diesem Fall ist es allerdings nur eine versuchte Strafvereitelung. Denn kaum war die Tat entdeckt worden, wurde das Fahndungsplakat erneuert. Und der Gesuchte wurde trotz der Bemühungen der Angeklagten kurze Zeit später gefasst.
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Die Tat erwies sich damit als völlig sinnlos. Ebenso unsinnig war es, dass die beiden Angeklagten es vorzogen, zu ihrer Verhandlung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz nicht zu erscheinen. Der Strafrichter erließ per Strafbefehl eine Geldstrafe. Die beiden bislang nicht vorbestraften Männer sollen nun jeweils 450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) an die Staatskasse zahlen. Falls sie dagegen Widerspruch einlegen, werden sie allerdings doch noch den Weg zum Gericht finden müssen.