Duisburg. Greifen in Duisburg bald die Lockerungen der Stufe 1, die auch Partys erlauben? Wie die Chancen stehen und welche Öffnungen kommen könnten.

Erst seit vorigen Freitag, 4. Juni, gelten in Duisburg weitere Lockerungen. Nun könnte es noch einmal gute Nachrichten geben: Da der Sieben-Tage-Inzidenzwert seitdem weiter gefallen ist, sind weitere Öffnungsschritte in Duisburg ab kommenden Montag, 14. Juni, nicht unwahrscheinlich.

Dazu muss, Stand Freitag, nur noch die lokale Sieben-Tage-Inzidenz, die das Robert Koch-Institut (RKI) am Samstag meldet, unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegen. Denn der Übergang von Stufe 2 in Stufe 1 (stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 35) erfolgt laut Coronaschutzverordnung NRW vom 28. Mai, „wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag“.

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Corona: Lockerungen der Stufe 1 in Duisburg in Sicht

Als Tag eins der Fünf-Tage-Regel zählt der Werktag, an dem das RKI den ersten Wert unter 35 bekanntgibt – in Duisburg war dies am Dienstag der Fall. Hier zur Orientierung die gemeldeten Duisburger Inzidenzwerte:

• Montag, 7. Juni: 35,5

• Dienstag, 8. Juni: 30,3 (1. Werktag unter 35)

• Mittwoch, 9. Juni: 26,7 (2. Werktag unter 35)

• Donnerstag, 10. Juni: 29,3 (3. Werktag unter 35)

• Freitag, 11. Juni: 30,1 (4. Werktag unter 35)

• Samstag, 12. Juni: 5. Werktag unter 35?

• Montag, 14. Juni: Lockerungen der Stufe 1 könnten in Kraft treten

Wichtig: Der Samstag gilt laut den Vorgaben des NRW-Gesundheitsministeriums auch als Werktag. Die Lockerungen der Stufe 1 sind nach derzeitigem Kenntnisstand wahrscheinlich, aber nicht sicher. Denn die gemeldete Inzidenz stieg von Mittwoch auf Freitag in zwei Schritten von 26,7 auf 30,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Und kleine Sprünge kommen den Erfahrungen der vergangenen Monate nach immer wieder mal vor.

Lockerungen der Stufe 1 würden Partys erlauben

Lockerungen der Stufe 1 würden in Duisburg unter anderem Treffen im öffentlichen Raum mit beliebig vielen Personen aus maximal fünf Haushalten möglich machen.

Bei Freibädern und der Innengastronomie würde die Testpflicht entfallen.

Partys wären unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Auch Discos mit Außenbereich könnten öffnen.

  • Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erläutert alle Regeln für alle drei Stufen auch auf www.mags.de.