Duisburg. Gastronomie, Einzelhandel, Kontakte und Sport: Ab Freitag gelten in Duisburg weitere Lockerungen. Trotz der guten Nachricht bleiben auch Verbote.

Gute Nachrichten aus Duisburg! Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am Mittwochmorgen den fünften Werktag in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 gemeldet (44,1).Somit treten nach dem Drei-Stufen-Plan der NRW-Landesregierung ab Freitag weitere Lockerungen in Kraft.

Als Tag eins der Fünf-Tage-Regel zählt der Werktag, an dem das Robert Koch-Institut (RKI) den ersten Wert unter 50 bekannt gibt – in Duisburg war dies vorigen Freitag der Fall. Die Grundlage der Lockerungen der Stufe 2 ist laut dem NRW-Gesundheitsministerium eine „stabile Inzidenz unter 50“. Die ist mit diesen Meldungen nun erreicht:

• Freitag, 28. Mai: 49,1 (1. Werktag unter 50)

• Samstag, 29. Mai: 48,3 (2. Werktag unter 50)

• Sonntag: 30. Mai: 45,5 (kein Werktag)

• Montag, 31. Mai: 42,5 (3. Werktag unter 50)

• Dienstag, 1. Juni: 46,1 (4. Werktag unter 50)

• Mittwoch, 2. Juni: 44,1 (5. Werktag unter 50)

Laut der seit dem 28. Mai gültigen Coronaschutzverordnung erfolgt der Übergang von Stufe 3 in Stufe 2 nun „mit Wirkung für den übernächsten Tag“ – also Freitag. Außerdem wichtig zu wissen: Vollständig Geimpfte und Genesene sind laut Coronaschutzverordnung mit negativ Getesteten gleich gestellt. Ein negativer Corona-Schnelltest von einer offiziellen Stelle ist in Duisburg 48 Stunden gültig, da die Inzidenz unter der 100er-Marke liegt. Schnelltest-Terminbuchungen sind unter anderem unter du-testet.de buchbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen.

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Diese Corona-Regeln gelten also in Duisburg ab Freitag, 4. Juni:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Personen aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für maximal zehn Menschen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Ein wichtiger Zusatz: Immunisierte Personen (vollständig Geimpfte oder Genesene) und Kinder unter 14 Jahre werden nicht mit eingerechnet. Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen sind ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände zulässig.

Einzelhandel: Die Zahl der Kunden ist auf eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Die Test- und Terminpflicht ist bereits in Stufe 3 weggefallen.

Gastronomie: Die Außengastronomie kann ohne negative Tests besucht werden. Auch die Innengastronomie darf nun öffnen – mit Test- und Platzpflicht. Kantinen dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.

Für die Außengastronomie – hier der Biergarten auf der Mühlenweide – besteht ab Freitag keine Testpflicht mehr.
Für die Außengastronomie – hier der Biergarten auf der Mühlenweide – besteht ab Freitag keine Testpflicht mehr. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

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Sport: Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt (mit Test und Rückverfolgbarkeit) sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen ist kontaktfreier Sport (auch Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport innen ist mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu zwölf Personen erlaubt. Die Regelungen für Zuschauer: Außen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Gesamtkapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Kultur: Museen können ohne Terminvergabe öffnen. Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich. Auch hier sind ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster die Vorgabe. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang oder Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.

Freizeit: Die Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Tests und Personenbegrenzung möglich – dies ist in NRW der Fall. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.

[Zum Corona-Newsblog für Duisburg]

Private Veranstaltungen (ohne Partys): Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.

Tagungen und Kongresse: Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte können mit Personenbegrenzung veranstaltet werden. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.

Beherbergung und Tourismus: In Hotels ist volle gastronomische Versorgung für private Gäste erlaubt. Bereits in Stufe 3 galt: „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Testpflicht sind möglich.

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist gestattet, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu zehn Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Gruppenangebote sind innen auch ohne Maske möglich.

Partys und große Festveranstaltungen bleiben in Duisburg weiterhin verboten. Sie sind erst ab einem stabilen Inzidenzwert unter 35 mit Auflagen geplant.

>>So funktioniert das Drei-Stufen-Modell in NRW

Seit dem 28. Mai regelt die neue Coronaschutzverordnung Lockerungen in einem Drei-Stufen-System. Die Öffnungen hängen dabei von lokalen Inzidenzwerten ab, die das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Diese Grenzwerte sind dabei wichtig:

  • Stufe 1: Stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 35
  • Stufe 2: Stabile Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35,1
  • Stufe 3: Stabile Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 50,1