Duisburg. Eine 46-Jährige soll ihre Nichte zur Prostitution in einem Duisburger Bordell gezwungen haben. Vor Gericht schilderte die Frau die Zeit dort.
Ihre eigene Nichte soll eine Frau aus Aachen (46) 2016 unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt haben. Tatsächlich landete die junge Frau in einem Bordell im Duisburger Rotlichtviertel. Um die Geschädigte gefügig zu machen, soll die Angeklagte auch einen Zauber des in Westafrika beheimateten Juju-Glaubens eingesetzt haben. Wegen Zwangsprostitution und Zuhälterei stand die 46-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Laut Anklage hatte man der jungen Nigerianerin vorgemacht, sie könne in Deutschland eine weiterführende Schule besuchen. Stattdessen soll sie zunächst in einem Club in Bochum, dann bis Mitte 2018 im größten Bordell des Rotlicht-Areals rund um die Vulkan-, Julius-Weber- und Charlottenstraße gelandet sein.
Die Tante soll keinen Zweifel daran gelassen haben, dass die junge Frau dort so lange mit Männern schlafen müsse, bis sie ihre durch die Reise nach Deutschland entstandenen 50.000 Euro Schulden abbezahlt habe.
Statt in die Schule ging es in ein Duisburger Bordell
„Ich träumte von einer Ausbildung als Krankenschwester“, so die Zeugin. Doch die Fahrt in die angebliche Schule entpuppte sich als Shopping-Tour, bei der man die 23-Jährige mit Reizwäsche ausstattete. Dann ging es in einen Club. „Da waren wir aber nur einen Tag. Angeblich war der Job schon weg“, erinnerte sich die Nichte der Angeklagten. Einige Zeit später sei man stattdessen in das Duisburger Bordell gefahren.
Sie habe sich zunächst nicht getraut, der Tante zu widersprechen, so die Zeugin. Auch wegen des Juju-Zaubers, der im Falle des Ungehorsams sie und ihre Familie in der Heimat mit dem Tode bedrohte. Sie habe dann einen Mann aus Nigeria kennen gelernt, berichtete die junge Frau. „Er hat mir schließlich geholfen, da abzuhauen.“
Allerdings habe sie sich das erst getraut, nachdem der König von Benin verlauten ließ, dass Juju Unsinn sei und man keine Angst davor haben müsse.
Verfahren konnte viele Fragen nicht ausreichend beantworten
Es blieb unklar, wann die 23-Jährige ihrer Tante zu verstehen gab, dass sie nicht als Prostituierte arbeiten wolle. Und auch andere Punkte konnten nicht restlos aufgeklärt werden. So hatte die Zeugin beschrieben, dass ihre Tante regelmäßig abkassiert habe. „Nur, wenn sie mal nicht konnte, hat sie ihren Lebensgefährten geschickt.“
Der bestritt das energisch. „Ich habe ihr doch ab und zu Geld zugesteckt“, so der Zeuge. Und während die Anklage von einem längeren Aufenthalt im Duisburger Bordell ausging, schilderte die junge Zeugin nur einen Aufenthalt von „zwei oder drei Monaten“.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Das Verbrechen der Zwangsprostitution sahen die Juristen als nicht erwiesen an. Allenfalls komme eine Verurteilung wegen eines Vergehens, nämlich der Zuhälterei in Betracht. Das Verfahren gegen die 46-Jährige wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro an die als Nebenklägerin auftretende Nichte eingestellt.