Duisburg. Wegen schweren Diebstahls stand ein junger Duisburger vor Gericht. Nach einer ausgedehnten Silvesterfeier hatte er eine Schnapsidee.

Bei einem 22-Jährigen aus Beeck dauerte die Feier ins neue Jahr 2020 etwas länger. Erst am Abend des 1. Januar trank er gemeinsam mit einem Kumpel in einer Kneipe das letzte Bier. Auf dem Heimweg hatte er dann eine Schnapsidee: Kurz nach Mitternacht brach er in einen Kiosk in Untermeiderich ein. Die Beute: eine Schachtel Zigaretten und eine Schmuckkette. Wegen schweren Diebstahls stand der junge Mann nun vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Durch seinen Verteidiger ließ er ein rückhaltloses Geständnis vortragen. „Wer von den beiden die Idee hatte, lässt sich nicht mehr feststellen“, so der Anwalt. Zuvor sei ja auch Alkohol getrunken worden. „Wenn wir auch nicht so weit gehen wollen, von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit auszugehen.“ Die zwei Freunde hätten sich Zutritt zu dem Kiosk verschafft. „Der Angeklagte steckte die Kette ein, sein Kumpel eine Schachtel Zigaretten.“

Beim Einbruch in Duisburg DNA in Blutspuren hinterlassen

Wie viel die Kette wert war, blieb unbekannt. Die hatte dort nur gelegen, weil jemand sie in dem Kiosk verloren hatte. Das Geständnis des Angeklagten war jedenfalls nicht so viel wert wie in anderen Fällen. Denn beim Einbruch in den Kiosk war eine Glasscheibe in der Tür zerbrochen. Der Angeklagte hatte sich an einer Scherbe verletzt und sein Blut mitsamt DNA am Tatort verteilt. Die entsprechende Datenbank meldete eine Übereinstimmung, weil der junge Duisburger schon einmal wegen gefährlicher Körperverletzung drei Wochen im Jugendarrest saß.

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Die Juristen taten sich schwer mit der Frage, was sie denn nun mit dem Angeklagten anfangen sollten. Klarheit herrschte nur darüber, dass der zur Tatzeit noch 20 Jahre alte Heranwachsende nach Jugendrecht zu bestrafen sei: Er hat einen Job als Hilfsarbeiter, strebt noch eine Ausbildung an und lebt noch bei seiner Mutter. Reifeverzögerungen seien nicht auszuschließen, so die Jugendgerichtshilfe.

Schädliche Neigungen, die eine Haftstrafe unerlässlich gemacht hätten, waren nicht festzustellen. Mit einem Jugendarrest oder mit einer Arbeitsauflage wollten die Juristen dem 22-Jährigen eine Arbeitsstelle, die er erst vor zwei Monaten fand, nicht gleich wieder ruinieren. Und so beließ man es bei einer Ermahnung und bei einer Geldauflage von 2500 Euro, die der Angeklagte an die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich zahlen soll.