Duisburg. Um 160.000 Euro soll ein Anwalt aus Duisburg zwei seiner Mandanten betrogen haben. Wegen Untreue steht der 53-Jährige nun vor Gericht.

Auf einen Rechtsanwalt sollte man sich verlassen können. Insbesondere, wenn es um Geld geht. Doch bei einem 53 Jahre alten Juristen, mit dem sich nun das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz beschäftigen muss, soll das anders gewesen sein. Zwei Mandanten soll der Mann, der bis vor einiger Zeit in Duisburg als Rechtsanwalt tätig war, um insgesamt fast 160.000 Euro erleichtert haben. Doch dem Strafprozess stellte sich der Angeklagte nun nicht. Sein Verteidiger berichtete stattdessen von massiven psychischen Problemen des 53-Jährigen.

2014 und 2015 soll sich der Angeklagte an Mandantengeldern vergriffen haben. Einmal ging es um 140.000, das andere Mal um 18.000 Euro. Das Geld soll auf einem Konto des Juristen eingegangen sein. Er jedoch soll es nicht, wie es seine Pflicht gewesen wäre, an die empfangsberechtigten Mandanten weiter gegeben, sondern es für eigene Zwecke gebraucht haben.

Verteidiger zu Duisburger Fall: „Meinem Mandanten geht es nicht gut.“

Der 53-Jährige folgte seiner Ladung zum Strafprozess allerdings nicht. „Meinem Mandanten geht es nicht gut“, begründete sein Verteidiger die Abwesenheit des Angeklagten. Der Anwalt legte dem Gericht eine ärztliche Bescheinigung. Der zufolge leidet sein Mandant an einer Depression und an einer Anpassungsstörung. „Er befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung und kann sich nicht länger als 15 Minuten am Stück auf eine Sache konzentrieren“, so der Verteidiger.

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Das alles würde jedenfalls zu den Kommentaren von Mandanten passen, die ihrem Unmut über den Angeklagten schon vor zwei Jahren im Internet Luft machten. Seit einem angeblichen Umzug sei der zuletzt in Rheinhausen ansässige Anwalt nicht mehr zu erreichen. Man sei nur noch vertröstet und hingehalten worden und zuletzt habe er nur noch Kontakt zu einem Anrufbeantworter gehabt, beschwerte sich jemand.

Das Gericht will den Angeklagten nun zunächst durch einen Amtsarzt auf seine Verhandlungsfähigkeit untersuchen lassen. Von dem Ergebnis dieser Untersuchung wird es abhängen, ob und wann das Verfahren neu verhandelt werden kann.