Duisburg. Entrümpelung gegen Vorkasse: Mit diesem Trick soll ein Duisburger Ehepaar 100.000 Euro ergaunert haben. Jetzt steht es wegen Betrugs vor Gericht.

Auf einschlägigen Internet-Portalen findet jeder mit ein paar Klicks einen Handwerker. Etliche Kunden fanden stattdessen Betrüger: Ein Paar aus Duisburg soll zwischen August 2018 und September 2020 viele Aufträge übernommen, aber vorwiegend nur kassiert haben.

Um Ausschreibungen von Kunden in halb Deutschland für Abbrucharbeiten und Entrümpelungen soll sich das Paar – der 35-jährige Angeklagte und seine ein Jahr jüngere Noch-Ehefrau – beworben haben. Und prinzipiell zunächst einmal Vorauszahlungen von rund 25 Prozent der Auftragssumme verlangt haben. Bei rund 20 Kunden soll sich ansonsten eher wenig getan haben.

Betrüger aus Duisburg brachten Kunden und Subunternehmer um ihr Geld

In einer Reihe von Fällen wurde zumindest ein Anfang gemacht. In der Regel sollen die Angeklagten sich dazu der Hilfe von Subunternehmen bedient haben. Doch auch die stellten ihre Arbeit meist recht schnell ein. Denn auch sie sollen von den Angeklagten keinen Cent für ihre Dienste gesehen haben. Der Gesamtschaden liegt im sechsstelligen Bereich. Abgesehen von einer Strafe wegen Betrugs droht den Angeklagten deshalb auch die Einziehung von rund 115.000 Euro.

Der Angeklagte kündigte zu Beginn des Prozesses eine weitgehend geständige Einlassung an. Stattdessen kamen jede Menge Erklärungen dafür, warum die Aufträge nicht durchgeführt werden konnten: Mal seien unfähige Subunternehmer, mal uneinsichtige Kunden, mal seine qualvollen Rückenschmerzen Schuld gewesen. Sogar Vogelnester, die nicht entfernt werden durften, dienten als Begründung für ausbleibende Arbeiten. Warum der Angeklagte unter wechselnden Namen auftrat und die Angebote unter einer Vielzahl von Firmennamen abgegeben wurden, vermochte der 35-Jährige dagegen nicht recht zu erklären.

Fall der Duisburger Betrüger ist vor dem Schöffengericht

„Ich hatte so gut wie nichts mit der ganzen Sache zu tun“, behauptete seine in Trennung lebende Ehefrau. Sie habe sich nur um Buchhaltung und Bankangelegenheiten gekümmert. „Alles andere hat er gemacht.“ Darüber, dass ihr Schreibverkehr ständig andere Absender trug, will sich die 34-jährige nicht groß gewundert haben. „Mein Mann hat mir gesagt, das sei für andere, denen er helfen wolle, und das habe schon alles seine Richtigkeit.“

Es sieht so aus, als stünde dem Schöffengericht in diesem Fall eine langwierige Beweisaufnahme mit vielen Zeugenvernehmungen bevor. Vorerst sind bis Mitte Mai drei weitere Verhandlungstage angesetzt.