Duisburg. Einem angeblichen Helfer des „Paten von Rheinhausen“ ist in Duisburg spät der Prozess gemacht worden. Die Anklage hatte es in sich.
Als „Pate von Rheinhausen“ wurde Apo K. bekannt. 2015, nach einem Jahr Verhandlungsdauer, wurde der damals 35-jährige Unterweltboss wegen schwerer räuberischer Erpressung, zweifacher gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Längst wurde er nach der Hälfte der Strafe in die Türkei abgeschoben. Doch das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Helfershelfer konnte erst jetzt vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz in Duisburg abgeschlossen werden.
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Vor mehr als acht Jahren soll der 36-jährige Duisburger eine Art Waffenmeister des „Paten“ gewesen sein. Er soll eine scharfe Schusswaffe, Kaliber 8 Millimeter, für den Bandenchef aufgehoben und sie ihm, wenn sie gerade benötigt wurde, ausgehändigt haben.
Anklage: Brutale Strafaktionen im Keller eines Duisburger Feinkostladens
Außerdem soll der Angeklagte der Unterweltgröße 2013 den Keller eines Feinkostladens in Hochfeld, in dem der 36-Jährige damals arbeitete, für brutale Bestrafungsaktionen an ungehorsamen Bandenmitgliedern überlassen haben. Bei zwei dieser Aktionen, bei denen ein Mann wegen angeblicher Respektlosigkeit gegenüber dem Boss, ein anderer wegen angeblichen Drogendiebstahls von Apo K. regelrecht gefoltert wurde, soll er dabei gewesen sein.
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Die Anklage stammte aus dem Jahr 2013. Zwei Jahre später war erstmals versucht worden, den Prozess gegen den mutmaßlichen Helfershelfer abzuschließen. Fünf weitere Verhandlungsversuche folgten. Doch auch beim siebten Anlauf fehlten die beiden wichtigsten Zeugen. „Die Geschädigten scheinen offenbar kein Interesse mehr, an dem Verfahren zu haben“, meinte der Vorsitzende des Schöffengerichts.
Vorschlag zur Verfahrenseinstellung stieß auf offene Ohren
Der Vorschlag der Verteidigung, dass es nun an der Zeit sei, über eine Einstellung des Verfahrens nachzudenken, stieß bei Staatsanwältin und Gericht auf offene Ohren. Schließlich, so der allgemeine Tenor, lägen die Taten nun acht Jahre zurück. „Was soll da noch groß an Strafe herauskommen?“ Und seitdem, so der Verteidiger, habe sich sein Mandant außer eines Verkehrsvergehens und einer Beleidigung nichts zu Schulden kommen zu lassen. Ganz abgesehen davon, dass er zur Tatzeit noch unbestraft gewesen sei.
Nach Diskussionen um die Höhe einer Buße, die den größten Teil der Verhandlung einnahmen, einigten sich die Verfahrensbeteiligten: Das Verfahren gegen den 36-Jährigen wird endgültig eingestellt, sobald er 1200 Euro an die Staatskasse gezahlt und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet hat. Dem Familienvater kam das recht viel vor, dennoch schien er erleichtert, das über seinem Haupt schwebende Damokles-Schwert nach acht Jahren endlich los zu werden.