Duisburg. Eine Duisburgerin (46) soll ihren Vater gewürgt und ihre Mutter an den Haaren gezogen haben. Gericht muss über Unterbringung entscheiden.
Auch vor den eigenen Eltern soll das aggressive Verhalten einer 46 Jahre alten Duisburgerin nicht halt gemacht haben. Wiederholt soll die unter einer psychischen Erkrankung und den Folgen starken Drogenkonsums leidende Frau ihren Vater und ihre Mutter attackiert und von ihnen Bargeld gefordert haben. Das Landgericht am König-Heinrich-Platz muss nun im Sicherungsverfahren über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, die Frau zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Zwischen November 2018 und ihrer vorläufigen Unterbringung in einem Landeskrankenhaus im Dezember 2020 soll die 46-Jährige ihre Eltern in mehreren Fällen bedroht, beleidigt und körperlich angegriffen haben. Um ihren Forderungen nach Bargeld Nachdruck zu verleihen, soll die Frau ihrem Vater an den Hals gepackt, ihrer Mutter die Haare ausgerissen haben. Bei mehreren Gelegenheiten soll sie ihren Eltern auch mit dem Tode bedroht haben.
Duisburgerin soll auch gegen andere Personen Gewalt angewandt haben
Auch gegen andere Personen soll die 46-Jährige gewalttätig geworden sein. So soll sie den Mitarbeiter eines Geschäfts, der sie beim Diebstahl ertappte, attackiert haben. Dem Angestellten eines Drogeriemarktes, der die Beschuldigte auf ein bestehendes Hausverbot aufmerksam machte, soll sie ins Gesicht geschlagen haben.
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Zahlreiche Ladendiebstähle listet sie Antragsschrift in Tabellenform auf. Die 46-Jährige soll alles gestohlen haben, was sie für den eigenen Lebensunterhalt benötigte oder zu Geld machen konnte: Kosmetikartikel, Elektro-Geräte, Haushaltsartikel, Textilien, aber auch Schokolade und Joghurt. Zwei Taxifahrer soll sie um das Fahrgeld geprellt haben und gerne ohne Fahrschein Bus und Bahn benutzt haben.
Das Landgericht Duisburg hatte das Sicherungsverfahren zunächst nicht eröffnet
Ein Teil der Taten, derer sie hinreichend verdächtig ist, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Jahr zum Gegenstand einer Antragsschrift gemacht. Doch das Landgericht lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab, weil die Gefährlichkeit der Taten keine Unterbringung rechtfertige. Das OLG sah das anders und eröffnete vor dem Landgericht Duisburg. Die Staatsanwaltschaft schob dann noch eine Antragsschrift mit weiteren Taten nach.
Da nicht alle Aktenbestandteile rechtzeitig und vollständig an die Verfahrensbeteiligten übermittelt worden waren, wurde am ersten Verhandlungstag nur die Antragsschrift verlesen. Für den Prozess sind bis Ende Juni noch zwei weitere Sitzungstage anberaumt.