Duisburg. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr stand ein Duisburger (22) vor Gericht. Als die U-Bahn weg war, ging er zu Fuß in den Tunnel.
Zwei junge Männer hatten kräftig dem Alkohol zugesprochen als sie in der Nacht zum 8. November 2019 am Duisburg Hauptbahnhof in die U-Bahn steigen wollten. Doch ihr Benehmen vor und während des Einstiegs, überzeugten den Fahrer der U 79 davon, dass es besser sei, die beiden Betrunkenen nicht mitzunehmen. Er warf sie wieder aus der Bahn. Kurzerhand ging das Duo zu Fuß und unternahm einen nächtlichen Spaziergang durch den U-Bahn-Tunnel. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr stand ein 22 Jahre alter Hochfelder jetzt vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
„Ich kann mich nicht mehr so richtig erinnern“, bedauerte der Angeklagte. Er sei mit seinem jüngeren Freund bei einer Feier gewesen. „Wir hatten reichlich getrunken.“ Er könne sich nur noch erinnern, dass die Bahn ohne sie gefahren sei. Und sein Begleiter sich im Tunnel übergeben musste. „Irgendwann sind wir dann wieder zurück gegangen.“
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Die Polizei nahm sie in Empfang. „Das war alles sehr dumm“, gab der 22-Jährige zu, der zur Tatzeit rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Er habe ein Alkoholproblem gehabt, so der Angeklagte, sei nach einer Therapie aber inzwischen trockener Alkoholiker.
Bilder von Überwachungskameras zeigten nächtlichen Spaziergang in Duisburg
Videos einer Überwachungskamera ließen keinen Zweifel daran, dass die beiden Männer sich auf dem Bahnsteig ziemlich wild benommen hatten. Sie tanzten auch auf den Gleisen herum, pöbelten Passanten an und blockierten bei ihrem Einstiegsversuch die Türen der Bahn. Als die ohne sie davon fuhr, torkelten sie kurze Zeit später in den Tunnel. Nach ein paar Minuten tauchten sie wieder auf.
Der Strafrichter ging angesichts der Gesamtumstände von einem minderschweren Fall aus. Der Angeklagte sei stark alkoholisiert gewesen, habe die Tat gestanden und scheine sie offenbar ehrlich zu bereuen. Zudem liege der Vorfall nun bereits eine Weile zurück. „Und aufgrund der Tatzeit war die konkrete Gefährlichkeit nicht besonders groß“, so der Richter trocken. Das Gericht verurteilte den 22-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro). Der jüngere Mittäter war bereits einige Zeit zuvor vom Jugendrichter zur Ableistung von 60 Arbeitsstunden verurteilt worden.