Duisburg. Nach einer Feier in Duisburger soll der Gastgeber (59) eine 45-Jährige vergewaltigt haben. Angeklagter: Nur andere Partygäste hatten Sex mit ihr.
Bei einer kleinen Privatfeier in der Wohnung eines Meiderichers soll der Alkohol in der Nacht zum 13. Mai 2018 reichlich geflossen sein. Und so soll eine 45-jährige Frau, die über Nacht blieb, die Annäherungsversuche ihres Gastgebers auch erst bemerkt haben, als es schon zu spät war. Wegen Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Person steht der 59-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Anklage geht davon aus, dass der Mann in seiner Schuldfähigkeit stark eingeschränkt war, als er sich an der schlafenden Frau zu schaffen machte. Erst ein Schmerz im Unterleib ließ die Frau aufwachen. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Seine Einlassung lässt sich in zwei Sätzen zusammen fassen: Er sei einer der wenigen männlichen Gäste der Party gewesen, der keinen Sex mit der Zeugin hatten. Und er habe nur die verrutschte Bettdecke zurecht gezogen.
Duisburger war sauer, weil Zeugin seine Wohnung „zum Bordell machte“
„Davon ist die Zeugin wach geworden, in Panik geraten und hat die Polizei gerufen“, so der Verteidiger. Im Verlauf des Abends habe die Frau in einem Nebenraum mit mehreren Männern Sex gehabt. Zwischen dem Angeklagten und ihr sei es zum Streit gekommen: „Mein Mandant war nicht erfreut, dass seine Wohnung zum Bordell gemacht wurde.“ Und als die Frau auch ihm eindeutige Avancen machte, habe er sie abgewiesen und es abgelehnt, für Sex zu bezahlen.
Die Zeugin wurde fast dreieinhalb Stunden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Ein 60 Jahre alter Freund des Angeklagten bestätigte, dass die Frau zwischendrin mit einem der Party-Gäste verschwunden sei. „Sie hat sich auch auf meinen Schoß gesetzt, aber ich wollte meine Ruhe habe“, so der Witwer. „Ich habe dann noch zwei Wodka getrunken und bin nach Hause gegangen.“
Nun sollen auch die anderen Party-Gäste vernommen werden. Und ein halbes Dutzend Polizisten, die bereits am ersten Verhandlungstag lange Zeit vergeblich auf dem Gerichtsflur auf die Vernehmung warteten, soll dann in den Zeugenstand gerufen werden. Am 10. Juni soll das Verfahren fortgesetzt und abgeschlossen werden.