Duisburg. Als ein Duisburger (52) zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, schrie er herum und kletterte auf die Fensterbank. Wachtmeister mussten eingreifen.

Trennungen werden nicht selten von heftigen Gefühlsausbrüchen begleitet. Zuweilen führt das auch vor das Strafgericht. So im Falle eines 52 Jahre alten Marxlohers, der seine getrennt lebende Ehefrau 2018 immer wieder telefonisch belästigt, beleidigt und bedroht hatte. Als der Mann dafür vom Strafrichter zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, rastete der 52-Jährige aus. Sieben Wachtmeister waren nötig, um ihn zu beruhigen – und dann rauszuwerfen.

Bereits während der Beweisaufnahme war es phasenweise laut geworden. Denn der Angeklagte sah sich als das eigentliche Opfer. „Die Familie meiner Frau hat mich immer wieder bedroht“, beschwerte er sich. Und man habe ihm die Reifen zerstochen. „Und weil der Bruder ihrer Frau sie bedroht, bedrohen und beleidigen sie ihre Frau, statt selbst eine Anzeige zu erstatten?“ Der Vorsitzende konnte diese Logik nicht ganz nachvollziehen.

Duisburger schickte Todesdrohungen an seine Frau und deren Familie

Es waren keine sanften Drohungen gewesen, die der 52-Jährige an seine inzwischen in Belgien lebende Frau schickte. Todesdrohungen sprach er gegen sie und ihre Familie aus. Es werde „etwas Schlimmes passieren“, prophezeite er und schrieb etwas von „Blut“. Außerdem beschimpfte er die Frau als „Hure“ und „Bastard“ und versuchte zeitweise im Minutenabstand, sie telefonisch zu sprechen.

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Das alles gab der Angeklagte unumwunden zu. Er habe sich ja nur gewehrt. Doch als klar wurde, dass der bereits einschlägig vorbestrafte 52-Jährige zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt werden sollte, nahm er das Geständnis zurück. „Ich habe das nicht geschrieben“, brüllte er. „Ihr könnt nichts beweisen.“ Der Richter brüllte zurück. „Verhalten sie sich ruhig, sonst hole ich die Wachtmeister.“

Angeklagter schrie, sprang auf und kletterte auf die Fensterbank eines offenen Fensters

Doch als der Richter eine Geldstrafe von 5200 Euro (80 Tagessätze zu je 65 Euro) verhängte, war es mit der Beherrschung des Angeklagten ganz vorbei. „Ihr könnt mich doch gleich aufhängen oder vergasen“, schrie der Mann. Dann sprang er von der Anklagebank auf, rannte zunächst auf die Staatsanwältin zu, um dann seinen Weg zu einem offen stehenden Fenster zu nehmen. Er kletterte auf die Fensterbank, um dann, als jemand dazwischen ging, wieder in den Saal zu springen, statt rund sechs Meter tiefer im Gerichtshof zu landen.

Der Sitzungsalarm rief im Handumdrehen sieben Justizwachtmeister herbei. Die ließen wenig Zweifel daran, dass es für den Angeklagten besser wäre, sich die Urteilsbegründung ruhig bis zum Ende anzuhören. Unmittelbar danach forderten sie den 52-Jährigen auf, das Gebäude zu verlassen und begleiteten ihn vorsichtshalber bis vor die Türe.