Duisburg. Ein 46-Jähriger soll sein Kind zum Schwerstpflegefall gemacht haben. Vor Gericht lieferte der Duisburger drei Versionen des fraglichen Abends.
Wegen schwerer Misshandlung eines Schutzbefohlenen muss sich ein 46 Jahre alter Rheinhauser vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Am 12. Dezember 2020 soll er in der Wohnung seiner getrennt lebenden Ehefrau seinen fünf Monate alten Sohn so stark geschüttelt haben, dass der voraussichtlich ein Schwerstpflegefall bleiben wird. Mit Spannung war für den zweiten Verhandlungstag die angekündigte Einlassung des Angeklagten erwartet worden. Doch im Laufe des Sitzungstages schilderte der drei verschiedene Versionen.
„Meine Frau hatte mich gebeten, auf die Kinder aufzupassen“, so der 46-Jährige. Das habe in der Vergangenheit immer recht funktioniert. Doch beim Spiel sei der zweieinhalbjährige Sohn auf den Säugling gesprungen. „Ich dachte, der Kleine hat vielleicht eine Gehirnerschütterung.“ Als das Kind weinte und er es wieder aus dem Bettchen nahm, sei er an einem Hocker hängen geblieben, gestürzt und auf das Kind gefallen. „Es ließ den Kopf hängen.“
Duisburger Strafkammer glaubte dem Angeklagten erste Version nicht
Um den Säugling aufzuwecken, habe er ihn leicht geschüttelt. „Damit habe ich es wahrscheinlich noch schlimmer gemacht.“ Dann habe er sofort die Retter gerufen. Der Vorsitzende machte aus seinem Zweifel an dieser Version keinen Hehl: „Die Kammer hat in dieser Hinsicht Erfahrung. Und das Verletzungsbild passt nicht zu dem, was sie uns hier schildern.“ Dringend riet er dem Angeklagten, in sich zu gehen und die Wahrheit zu erzählen. „Das wäre gut für sie und ihre Familie.“
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Nach 15 Minuten Unterbrechung legte der 46-Jährige ein Geständnis ab: „Ich war an dem Abend so müde.“ Aber die Kinder hätten keine Ruhe gegeben. „Der Zweieinhalbjährige wollte nicht schlafen, hat den Kleinen immer wieder wach gemacht.“ Das Baby habe gar nicht mehr aufgehört zu schreien. „Die Arbeit, der Stress mit zwei getrennten Wohnungen und mit der Beziehung zu meiner Frau, die Kinder – ich war einfach ausgebrannt.“
Erst flossen Tränen, später schränkte der 46-Jährige sein Geständnis wieder ein
Irgendwann habe er die Kontrolle verloren, gestand der 46-Jährige, der bereits vielfach mit dem Gesetz in Konflikt geriet aber nie wegen Gewalttätigkeiten auffiel. „Ich habe den Kleinen gepackt, ihn geschüttelt und ihn angeschrien: Sei endlich ruhig.“ Dabei machte der Angeklagte im Gerichtssaal kräftige Schüttelbewegungen mit den Armen. Unter Tränen klagte er darüber, dass er seinen kleinen Sohn nun niemals Krabbeln oder die ersten Schritte machen sehen werde. „Ich verstehe mich selbst nicht. Ich habe alles verloren.“
Doch kaum zwei Stunden später war schon wieder alles anders: Nein, da müsse man ihn falsch verstanden haben, so der Angeklagte überraschend. Er habe den Säugling nur am Körper festgehalten und ihn drei Mal mit den Füßen nach unten kräftig auf die Matratze gestoßen. Für das Verfahren sind bis zum 26. Mai noch zwei weitere Verhandlungstage geplant.