Duisburg. Die Polizei fand – nur durch einen Zufall – im Keller eines 57-Jährigen in Ruhrort eine Mini-Hanf-Plantage. Wofür er seine Ernte brauchte.

Schon seit mehr als zwei Jahren hatte ein 57-jähriger Kanadier in seinem Ruhrorter Domizil mit Cannabis experimentiert. Sieben Pflanzen standen in seinem Keller. Die Polizei entdeckte die kleine Plantage am 4. Dezember 2020 durch einen reinen Zufall: „Die kamen in mein Haus, weil sie jemanden suchten“, so der Angeklagte vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. „Tatsächlich wollten die wohl ins Nebenhaus.“

Neben den Pflanzen fanden die Ordnungshüter 170 Gramm geerntetes Marihuana. Und eine geheimnisvolle braune Tinktur. „Das war das Öl aus den Blüten“, erklärte der Angeklagte. Das sei gut gegen Hautkrebs. „Ich bin Franko-Kanadier“, offenbarte er dem Gericht. „Und wir haben alle ein wenig indianisches Blut in den Adern.“ Da sei der Gebrauch von Heilpflanzen nichts Ungewöhnliches.

Duisburger hatte Angst vor Krebs, der seine ganze Familie dahinraffte

„Meine ganze Familie ist an Krebs gestorben“, so der 57-Jährige. 2018 las er ein Buch über die heilende Wirkung von Cannabis bei Krebserkrankungen. „Da hat es bei mir klick gemacht.“ Er legte sich Pflanzen und das zur Aufzucht nötige technische Equipment zu. „Ich wollte einen Vorrat haben, wenn es bei mir auch losgeht. Ich konnte ja nicht warten, bis die Krankheit diagnostiziert wurde. So eine Cannabis-Pflanze braucht drei Monate, bis man erstmals ernten kann.“

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Gut, ab und zu habe er auch mal was von seiner Ernte geraucht. „Aber das war nur gegen meine Rückenbeschwerden. Da brauchte ich keine Schmerzmittel.“ Daran, etwas von dem Rauschgift abzugeben, habe er nie gedacht.

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Und die zwei meldepflichtigen Waffen, die bei ihm gefunden wurden? „Mein Stiefvater war begeisterter Jäger“, berichtete der 57-Jährige. „Als er dement wurde, habe ich alle scharfen Waffen an einen Fachhändler verkauft. Die beiden Schreckschusspistolen habe ich als Andenken behalten.“

Juristen gaben 57 Jahre altem Ersttäter eine Bewährungschance

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Die Juristen stuften die Drogenherstellung des bislang nicht vorbestraften Angeklagten als minderschweren Fall ein. Für den Waffengesetzverstoß gab es eine Geldstrafe. Beides wurde zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten zusammen gezogen. Die Vollstreckung der Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Nur an Einsicht habe es dem geständigen Angeklagten ein wenig gemangelt, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. „Aber das ist vielleicht verständlich, wenn man an die medizinische Wirksamkeit von Cannabis glaubt und Angst vor einer tödlichen Krankheit hat.“