Duisburg. Wegen Misshandlung steht ein Duisburger (46) vor dem Landgericht. Durch Schütteln soll er seinen fünf Monate alten Sohn schwerst verletzt haben.
Wegen einer Tat, deren tragische Folgen nicht grausamer hätten sein können, steht ein 46-jähriger Rheinhauser vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Am Abend des 12. Dezember 2020 soll er seinen fünf Monate alten Sohn so stark geschüttelt haben, dass der Junge voraussichtlich ein Schwerstpflegefall bleiben wird. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Misshandlung eines Schutzbefohlenen und schwere Körperverletzung vor.
Die Tat soll sich zwischen 21 und 21.44 Uhr ereignet haben, als der Mann in der Wohnung seiner getrennt lebenden Ehefrau auf den Säugling und seinen zwei Jahre älteren Bruder aufpasste. Die Gewaltanwendung soll so stark gewesen sein, dass Verbindungen im Gehirn des Kindes rissen. Es kam zu starken Blutungen und einer massiven Sauerstoffunterversorgung.
Kind ist blind und schwerst geistig behindert
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Um 21.44 Uhr rief der Angeklagte selbst einen Rettungswagen herbei. Das Kind wurde zunächst im Krankenhaus Bethanien in Moers behandelt, tags darauf in eine Spezial-Abteilung in ein Krefelder Krankenhaus verlegt. Als Folge der Tat ist der kleine Junge nun blind und hochgradig geistig behindert.
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„Das Gehirn des Kindes befindet sich in Auflösung“, so drastisch formuliert es die Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte bei seinem Übergriff den möglichen Tod des Babys zumindest billigend in Kauf nahm.
Der Angeklagte, ein großer und schwerer Mann, antwortete mit leiser Stimme auf die Fragen nach seinen Personalien. Mehr sagte er am ersten Verhandlungstag nicht. Da ein psychiatrischer Gutachter, der ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellen soll, beim Prozessauftakt verhindert war, wird die Beweisaufnahme erst am nächsten Verhandlungstag beginnen.
Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant dann zu dem Vorwurf äußern wolle. Insgesamt sind bis zum 26. April drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.