Duisburg. Mit dem Urteil gegen einen Duisburger (32) endete ein Verfahrenskomplex um Drogengeschäfte in Hochfeld. Drei Prozesse gegen acht Angeklagte.

In den Jahren 2018 und 2019 stand ein 32-jähriger Duisburger an der Spitze einer Täter-Gruppierung, die in Hochfeld große Teile des Straßenverkaufs von Marihuana fest in der Hand hatte. Für die Justiz wurde der ehemalige Drogenboss zum wichtigsten Zeugen. Nun ist der Prozess gegen ihn und seine Helfer zu Ende. Das Landgericht verurteilte den 32-Jährigen zu sechs Jahren und acht Monaten Haft.


Der Prozess gegen den Duisburger hatte bereits im Juli begonnen
und sich über neun Verhandlungstage erstreckt. Insgesamt ging es um rund 30 Kilo Drogen. Der Hauptangeklagte hatte bereits im Vorfeld des Verfahrens umfangreiche Angaben zu den Drogengeschäften gemacht und befand sich deshalb bereits vor der Verhandlung im Zeugenschutzprogramm.

Hauptangeklagter schon vor Prozessbeginn im Zeugenschutzprogramm

Die Aufklärungshilfe des Angeklagten sorgte dafür, dass er trotz einer Vielzahl von Geschäften und den erheblichen Mengen mit einer moderaten Strafe davon kam. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der 32-Jährige selbst drogensüchtig ist und einen erheblichen Teil der Strafe in einer Entziehungsanstalt wird verbringen dürfen. Im günstigsten Fall könnte er bereits nach der Hälfte der ausgeurteilten Strafe wieder auf freien Fuß kommen.

Ein 30-jähriger Mitangeklagter, der die rechte Hand des Bandenchefs gewesen sein soll, wurde zu fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Auch für ihn ordnete die Kammer eine Unterbringung in einer geschlossenen Therapie-Einrichtung an.


Im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Hochfelder Drogenrings
waren fünf weitere Männer im Alter zwischen 23 und 54 Jahren bereits im Sommer zu Strafen zwischen 14 Monaten mit Bewährung und dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden
. Ein 20-Jähriger kam mit einer Jugendstrafe von 15 Monaten mit Bewährung davon. Ursprünglich hatten sich alle acht gemeinsam vor dem Landgericht Duisburg verantworten sollen. Doch aus Seuchenschutzgründen hatte das Gericht das Verfahren in drei Prozesse aufgeteilt.