Duisburg. Wegen Steuerbetrugs und Verkürzung von Sozialabgaben stand ein Dortmunder (43) vor Gericht. Arbeitnehmer in Duisburger Firmen wurden bar bezahlt.
Wegen Steuerhinterziehung und Vorenthalts von Arbeitnehmerentgelt stand ein 43-jähriger Dortmunder vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. 2011 und 2012 hatte er als Inhaber von zwei kleinen Duisburger Baufirmen Arbeiter bar bezahlt. Die öffentlichen Kasse betrog er so um fast eine halbe Million Euro Lohnsteuer, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge.
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Damit der Schwindel nicht auffiel, setzte der Angeklagte so genannte Abdeckrechnungen ein. Unternehmen, die oft genug nur auf dem Papier existierten, stellten ihm Rechnungen aus. Die darin genannten Summen zahlte der Angeklagte in Wahrheit an seine Arbeiter aus.
Ohne Geständnis hätte das Amtsgericht Duisburg lange verhandeln müssen
Nach der Verlesung der Anklageschrift zogen sich die Juristen zu einem sehr langen Rechtsgespräch zurück. Danach wurde eine Verständigung geschlossen, die dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine vergleichsweise milde Strafe zusicherte. „Es war so, wie es in der Anklageschrift steht“, gab der 43-Jährige kurz und bündig zu.
Ohne das Geständnis des Angeklagten hätte sich die Hauptverhandlung vermutlich über mehrere Sitzungstage erschreckt. So konnten die ersten zehn Zeugen schnell wieder entlassen, das Urteil nach gerade einmal anderthalb Stunden gesprochen werden: Der 43-Jährige wurde zu einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung verurteilt.
Vieles sprach zu Gunsten des Angeklagten
Vier Monate der Strafe gelten bereits als vollstreckt. Eine Kompensation für die rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens. Bereits 2018 war die Sache erstmals kurz verhandelt worden. Der Prozess war dann allerdings im Sande verlaufen.
Für den Angeklagten sprach am Ende nicht nur dessen Geständnis, welches das Verfahren deutlich verkürzt hatte. Für ihn sprach auch, dass er bislang nicht vorbestraft war, die Taten inzwischen neun Jahre zurück liegen und der 43-Jährige einen großen Teil seiner Steuerschuld bezahlte. „Ohne Schwarzarbeit laufe in der Baubranche nicht viel“, so der Vorsitzende des Schöffengerichts. Angesichts des enormen Konkurrenzkampfes habe der Angeklagte unter starkem Druck gestanden und sich mit den Taten nicht die eigenen Taschen voll gemacht.