Duisburg/Bottrop. Mit einer Betrugsmasche legten zwei Duisburger neu gegründete Firmen herein. Wegen Beihilfe zum Betrug stand auch eine Bottroperin vor Gericht.

Wegen Beihilfe zum Betrug stand eine 32 Jahre alte Frau aus Bottrop vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage hatte sie einem Paar aus Duisburg in den Jahren 2015 und 2016 dabei geholfen, neu gegründete Firmen hereinzulegen.

Die bekamen Rechnungen über eine Eintragung in ein Firmenverzeichnis, die nach bisheriger Auffassung der Justiz so wirken sollten, als handele es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung ins gerichtliche Handelsregister.

Viel hatte die 32-Jährige selbst laut der Anklage nicht zu der Unternehmung der beiden Hauptakteure beigetragen: Die Frau hatte vor allem ihren Namen für die Firma hergegeben. Weil das Paar, das die Geschäfte tatsächlich leitete, aufgrund einschlägiger Vorstrafen nicht selbst als Firmeninhaber auftreten konnte. 350 Euro hatte sie dafür jede Woche bekommen. „Ich habe mir über das, was dahinter steckte, keine großartigen Gedanken gemacht“, so die Angeklagte. Die hatte die Frau, die ihr das verlockende Angebot machte, im Gefängnis kennen gelernt. „Nach der Entlassung brauchte ich einfach das Geld“, so die 32-Jährige, die damit in mindestens 40 Betrugsfälle verwickelt wurde.

Berufungsverfahren vor dem Landgericht Duisburg steht noch aus

Angesichts des Umstandes, dass die Angeklagte nun schon fünf Jahre unter dem Druck einer drohenden Verurteilung leben musste und selbst eine umfangreiche Beweisaufnahme am Ende die Frage des Vorsatzes der 32-Jährigen wohl nicht abschließend hätte aufklären können, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Bottroperin muss nun 900 Euro an die Staatskasse zahlen. Doch die Justiz wird sich dennoch weiter mit der Sache befassen müssen.

Die mutmaßlichen Hauptakteure waren im September 2020 verurteilt worden. Ein 41 Jahre alter Duisburger wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Seine gleichaltrige Lebensgefährtin kam mit 18 Monaten mit Bewährung davon. Bis dahin hatte es seit Anklageerhebung, mit einem Umweg über das Landgericht, das wegen einer hohen Schadenssumme und rund 500 betrogenen Firmen ursprünglich urteilen sollte, den Fall aber in deutlich abgespeckter Form beim Amtsgericht eröffnete, bereits mehr als vier Jahre gedauert. Doch die Urteile gegen das Paar aus dem Duisburger Süden sind nicht rechtskräftig. Gegen seine Gefängnisstrafe legte der 41-Jährige Rechtsmittel ein, die Bewährungsstrafe gegen seine Lebensgefährtin hat die Staatsanwaltschaft angefochten. Das Berufungsverfahren steht noch aus.