Duisburg. Ein 52-Jähriger aus Duisburg soll 20 Patientinnen in der Physiotherapiepraxis seiner Frau missbraucht haben. Vor Gericht rechtfertigte er sich.
Eine kriminelle Berufsauffassung soll ein 52 Jahre alter Neudorfer als Physiotherapeut an den Tag gelegt haben. Zwischen 2011 und 2014, als er noch Angestellter in der Praxis seiner Frau im Duisburger Norden war, soll er sich an mindestens 20 Patientinnen vergangen haben. Wegen sexuellen Missbrauchs von Personen, die ihm zwecks medizinischer Behandlung anvertraut waren, steht er nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.
Laut Anklage soll es ziemlich gleichgültig gewesen sein, warum die Patientinnen kamen: Rückenschmerzen, Knieprobleme, Arthrose oder Migräne. Viel zu dicht soll ihnen der Angeklagte auf die Haut gerückt sein. So dicht, dass einige dabei seine sexuelle Erregung spüren konnten. Und der Mann soll seine Finger nicht nur an Körperstellen eingesetzt haben, die man üblicherweise mit einer physiotherapeutischen Behandlung verbindet.
Prozess in Duisburg: Viele Patientinnen sollen völlig überrascht worden sein
Die Anklage wirft ihm in mehr als der Hälfte der Fälle auch Verstöße gegen das Heilkundegesetz vor. Denn das verbietet Physiotherapeuten ein Eindringen in den Körper. Mehrere der Fälle sind zudem als Körperverletzungen angeklagt, weil die Frauen dabei Schmerzen erlitten. Viele sollen von den Behandlungsmethoden des 52-Jährigen völlig überrascht gewesen sein. Andere soll der Angeklagte aus therapeutischen Gründen dazu überredet haben. Und immer wieder soll er auch seltsame Fragen nach dem Sexualleben seiner Patientinnen gestellt haben.
„Mein Mandant hatte keinerlei sexuelle Motive“, erklärte die Verteidigerin des 52-Jährigen. Vielmehr sei der Mann, der seinen Beruf in Sarajevo erlernte und fast drei Jahrzehnte lang ausübte, ein Anhänger der Osteopathie, bei der ähnliche Behandlungsmethoden durchaus angewandt würden. Allerdings fehlten dem Physiotherapeuten dazu die formalen Voraussetzungen. Anerkannter Osteopath war er nicht.
Duisburger bedauert, Patientinnen vorher nicht gut genug aufgeklärt zu haben
„Aber ich war aber überzeugt von meinen Fähigkeiten und vom Erfolg der Methoden“, rechtfertigt sich der Angeklagte. Leider habe er es in vielen Fällen wohl versäumt, die Frauen vorher umfänglich aufzuklären, gibt der 52-Jährige zu. Und er habe auch nicht daran gedacht, sich das Einverständnis der Patientinnen schriftlich bestätigen zu lassen.
„Ich bedaure, dass sich die Frauen sexuell belästigt gefühlt haben. Dafür entschuldige ich mich“, hieß es am Ende einer von der Verteidigerin verlesenen schriftlich vorbereiteten Erklärung des Angeklagten. Für das Verfahren sind bis Anfang Juni fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen.