Duisburg. Ein 40-Jähriger muss für die Messerattacke auf seine Ehefrau im Böninger Park in Duisburg lange in Haft. Tat geschah vor den Augen der Kinder.
Bis zuletzt hatte der Mann aus dem Örtchen Betzdorf im äußersten Norden von Rheinland-Pfalz beteuert, er habe seine getrennt lebende Frau am 3. Juni 2020 im Böninger Park in Hochfeld nur versehentlich verletzt. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg sah das durch eine elftägige Beweisaufnahme als widerlegt an. Sie verurteilte den 40-Jährigen wegen versuchten Totschlags und zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu elf Jahren Gefängnis.
Seine gleichaltrige Ehefrau war einige Zeit zuvor mit den fünf Kindern des Paares in ein Duisburger Frauenhaus geflüchtet. Doch der Ehemann machte sie ausfindig, tauchte überraschend bei einem Picknick im Böninger Park auf. Vergeblich hatte er seine Frau zur Rückkehr bewegen wollen. Als sie ihm klar machte, dass die Beziehung nicht zu retten war, zog der Angeklagte ein Messer und fügte der Frau eine stark blutende Wunde am Hals zu.
Duisburg: 19-jährige Tochter wollte Mutter helfen und wurde ebenfalls verletzt
In einer dramatischen Aktion flüchtete die Frau. Die 19-jährige Tochter versuchte den Vater von der Verfolgung abzuhalten. Im Gerangel wurde auch sie von dem Messer an Arm und Brust verletzt. Der Angeklagte behauptete, das habe er gar nicht mitbekommen. Und die Wunde am Hals seiner Frau sei entstanden, als er eine Kette, die er ihr zur Versöhnung geschenkt hatte, von ihrem Hals lösen wollte. Dabei habe er wohl noch das Messer in der Hand gehalten, mit dem er der 40-Jährigen nur Angst machen wollte.
Beides sah die Kammer am Ende des Prozesses, der bereits im Januar begonnen hatte, als widerlegt an. Für die Richter bestand kein Zweifel daran, dass es sich keineswegs um Versehen handelte und dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz auf seine Frau einstach.
Nach der Tat in Duisburg flüchtete der Angeklagte in seinen Heimatort
Obwohl der Angeklagte behauptet hatte, bei der Tat erheblich unter Alkohol gestanden zu haben, sah die Kammer in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen eines psychiatrischen Sachverständigen keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Zu zielgerichtet habe der 40-Jährige gehandelt, habe problemlos durch den halben Park rennen können, als er flüchtete, weil eine Tochter die Polizei anrief. Zwei Tage nach der Tat war der 40-Jährige in Betzdorf festgenommen worden.
Die Anklage hatte zu Beginn des Prozesses noch auf versuchten Mord gelautet. Doch so genannte niedere Beweggründe wie Eifersucht und Besitzdenken als Motiv der Bluttat konnte das Gericht nicht feststellen. Strafschärfend wertete es jedoch die psychischen Folgen für die Geschädigten. Es sei besonders verwerflich, dass der Angeklagte nicht davor zurück schreckte, die Tat vor den Augen seiner Kinder zu begehen.