Wegen Diebstahls stand eine Reinigungskraft in Duisburg vor Gericht. Ihr wurde der Diebstahls des Routers aus einer Intensivstation vorgeworfen.

Das medizinische und technische Personal im St. Anna-Krankenhaus in Huckingen konnte sich nur wundern: Als man Anfang Juli 2020 ein neues digitales System testen wollte, mit dem die Reanimation von Patienten verbessert werden sollte, ging nichts. Ein dafür dringend notwendiger Router war verschwunden. Kurze Zeit später tauchte er wieder auf. Und zwar auf einer Verkaufsplattform im Internet. Eine junge Reinigungskraft geriet bei den Ermittlungen unter Verdacht.

Am 7. Juli 2020 soll die Frau das Gerät aus einem Lagerraum der Intensivstation gestohlen haben. Doch die Angeklagte bestritt das. „Ich putze zwar auf der Station, aber ich habe keinen Generalschlüssel.“ Deshalb habe sie auch zu dem fraglichen Raum keinen Zugang gehabt.

Dass die 24-Jährige aus Alpen überhaupt in Verdacht geriet, war vorwiegend ihrem eigenen widersprüchlichen Aussageverhalten zuzuschreiben. Unmittelbar, nachdem sie mit dem Diebstahl in Verbindung gebracht worden war, hatte sie ausgesagt, der Router sei ihr geschenkt worden.

Widersprüchliche Aussagen

Danach hatte sie ein anderes Geschehen geschildert, das sie in der Verhandlung wiederholte: „Das Gerät stand in einer Plastiktüte am Müllcontainer“, so die 24-Jährige. „Ich dachte, das solle weggeworfen werden und habe es mitgenommen. Ich dachte, mein Bruder könne das gebrauchen.“ Dem war dann wohl keine bessere Verwendung eingefallen, als den Router im Internet zum Verkauf anzubieten.

„Ich habe mein Studium unter anderem durch Arbeit in einem großen Stahlkonzern finanziert“, gestand der Anwalt. „Da war es üblich, dass alles mögliche geklaut und dann über den Zaun geworfen wurde, um es nach Feierabend mitzunehmen.“ So ähnlich wollte sich der Jurist auch die Tüte an der Mülltonne erklären. Möglicherweise sei seine Mandantin jenen, die den Diebstahl begangen und die Beute später abholen wollten, zuvorgekommen. Die Darstellung der bislang völlig unbescholtenen 24-Jährigen konnte der Strafrichter nicht widerlegen. Die Angeklagte wurde freigesprochen.