Duisburg. An der 6-Seen-Platte in Duisburg griff ein Mülheimer eine Joggerin an. Für diese und weitere Tatvorwürfe muss er sich vor Gericht verantworten.

Todesangst durchlebte eine 51 Jahre alte Duisburgerin nach eigenen Angaben, als sie am 16. Juli 2019 in Wedau joggte. Ein Mann griff sie von hinten an, umklammerte die Frau. „Ich dachte, der bringt mich jetzt um“, so die Zeugin. Sie konnte sich losreißen und Passanten um Hilfe bitten. Dass das eine Straftat gewesen sein soll, wollte der 41-Jährige aus Mülheim schon kurz nach der Tat nicht verstehen. „Mich kennen doch alle Jogger an der Sechs-Seen-Platte“ soll er gesagt haben. Nun steht der psychisch gestörte Mann vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Er ist hinreichend verdächtig, mehrere Körperverletzungsdelikte, eine Beleidigung und einen Diebstahl, begangen zu haben. So soll er am 23. August 2019 an einer Haltestelle an der Neudorfer Straße, unweit des Hauptbahnhofes, ohne einen ersichtlichen Anlass zwei junge Leute angegriffen haben. Er soll die Frau angeschrien, ihr ins Gesicht geschlagen und ihr ins Kreuz getreten haben. Als der männliche Zeuge ihr zur Hilfe kommen wollte, soll er auch ihn mit der Faust geschlagen haben. Dabei soll er die beiden Geschädigten mit wenig freundlichen Ausdrücken bedacht haben.

Mehrere Angriffe auf Mitbewohner in Mülheimer Wohneinrichtung attackiert

Auch in einer Wohneinrichtung in Mülheim, die im Tatzeitraum den Lebensmittelpunkt des Beschuldigten darstellte, soll er gewalttätig geworden sein. Bei einem Vorfall im Januar 2020 soll er einem Mitarbeiter mit der Hand auf die Nase geschlagen haben. Gegen zwei weitere Mitbewohner soll er einen Receiver als Schlagwerkzeug eingesetzt haben. Der 41-Jährige soll ihnen den Kasten auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen haben.

Bei einem anderen Übergriff soll er eine Bewohnerin der Einrichtung mit einem Holzstuhl beworfen haben. Die konnte den Wurf allerdings abwehren.

Staatsanwaltschaft: Angeklagter soll dauerhaft untergebracht werden

Der Beschuldigte erinnert sich angeblich nur verschwommen an die Taten, berichtete davon, er sei wohl angegriffen und beleidigt worden. Der 41-Jährige, der außerdem seit Jahren Heroin konsumiert, soll zur Tatzeit aufgrund seiner Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit stark eingeschränkt gewesen sein.

Das Landgericht muss in dem auf zwei Verhandlungstage angesetzten Sicherungsverfahren nun über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden, den Beschuldigten zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Ohne diese Maßnahme, so die Befürchtung der Ermittlungs- und Anklagebehörde, seien weitere erhebliche Straftaten von dem 41-Jährigen zu erwarten.