Duisburg. Weil sein Nachbar ständig laute Partys feierte, war ein Duisburger „runter mit den Nerven“. Vor Gericht bestritt er aber, zugeschlagen zu haben.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Schillers Worte aus dem Drama um den Schweizer Ur-Helden Wilhelm Tell sind auch nach mehr als 200 Jahren noch höchst aktuell. Zum Beispiel am Wohnort eines 54-Jährigen aus Rheinhausen. Der stand nun wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz, weil sein Nachbar angeblich nicht mal wusste, wie man das Wort Ruhe schreibt.
Am 8. August 2020 soll der Angeklagte dem Nachbarn, nicht zum ersten Mal, mitgeteilt haben, dass die Musik seiner Partys nicht nur den Geschmack des 54-Jährigen verfehlten, sondern ihn auch vom Schlafen abhielten. Darüber kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte zugeschlagen haben soll. Dem Nachbarn soll das – Fotos zeigten das – eine Platzwunde an der Wange und Prellungen am Arm eingetragen haben.
Duisburger: „Ich war völlig runter mit den Nerven.“
„Ich war völlig runter mit den Nerven“, gestand der Angeklagte. „Wenn der frei hatte, war da ja ständig Party.“ Die Polizei sei Dauergast gewesen. „Meist haben die Nachbarn aus dem Haus nebenan angerufen“, wusste der 54-Jährige. „Ich habe ihm schon einmal gesagt, wenn er ständig Party machen will, soll er sich doch ein freistehendes Haus kaufen.“
Am Tattag sei auf seine Bitte, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und das Nervenkostüm der Nachbarn zu schonen, ziemlich unfreundlich reagiert worden, berichtete der Angeklagte. „Er hat mich mit dem Handballen geschlagen und mich bespuckt.“ Er selbst habe den Mann daraufhin nur weggeschubst, sei in seine Wohnung gegangen und habe die Polizei gerufen, schilderte der 54-Jährige. „da war schon ein paar Stunden ein Krach wie bei einer Kneipenschlägerei aus der Wohnung gekommen. Die Verletzungen hat er jedenfalls nicht von mir.“
Nachbar erschien erneut nicht vor Gericht
Staatsanwältin und Strafrichter sahen keinen Grund, das Verfahren gegen den bislang unbescholtenen 54-Jährigen weiter zu führen. Das lag vor allem an dem wichtigsten Zeugen: Der laute Nachbar erschien schon zum zweiten Mal unentschuldigt nicht vor Gericht. Die Juristen zogen daraus den Schluss, dass der Geschädigte kein Interesse am Ausgang des Verfahrens habe. Es wurde ohne Auflagen eingestellt.