Duisburg. Mit bis zu 16 Anrufen und neun Textnachrichten am Tag belästigte ein Duisburger (42) seine Ex. Nun stand er vor dem Amtsgericht.

Bereits mehrfach hatte das Gericht einem 42-Jährigen aus Duisburg verboten, sich seiner Ex zu nähern oder auf irgendeine Weise Kontakt zu ihr aufzunehmen. Am 6. Juni 2019 hatte die 48-Jährige einmal mehr eine entsprechende einstweilige Anordnung erwirkt. Doch nur drei Tage später begann der 42-Jährige erneut, sie mit Kurznachrichten und Telefonanrufen zu bombardieren. Wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz stand der Mann nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

„Es stimmt schon, dass ich mich bei ihr gemeldet habe“, gab der Angeklagte zu. „Aber in der Vergangenheit hat sie ja auch immer wieder den Kontakt zu mir gesucht.“ Schließlich habe man ja zwei beinahe erwachsene gemeinsame Kinder. „Und wenn ihr dann was nicht gepasst hat, hat sie mich wieder angezeigt.“ Ob er den Beschluss vom 6. Juni denn nicht gekannt habe, wollte die Strafrichterin wissen. Ja, er habe da was im Briefkasten liegen gehabt, so der 42-Jährige treuherzig. „Ich habe das aber nicht gelesen.“

Duisburgerin: „Ich will doch nur endlich meine Ruhe vor ihm haben.“

Die Zeugin stellte das alles sehr viel anders dar. „Ich habe nie den Kontakt zu ihm gesucht“, berichtete sie. „Ich will doch einfach nur, dass er mich endlich in Ruhe lässt.“ Doch davon habe im Sommer 2019 keine Rede sein können. „An einem Tag hat er mich 16 Mal angerufen. An einem anderen neun Kurznachrichten geschickt.“

Dem Umstand, dass der Angeklagte sie danach für einige Zeit in Ruhe gelassen hatte, maß sie keine besondere Bedeutung bei. „Das hat er schon öfter so gemacht, damit ich keine Handhabe hatte, die einstweilige Anordnung zu verlängern. Wenn die letzte Verfügung abgelaufen war, hat er von vorne angefangen.“ Und die Zeugin wusste schon von einer weiteren Strafanzeige zu berichten: „Im September 2020 war ich im Urlaub. In der Zeit hat er in und rund um meine Wohnung einige Dinge zerstört. Und kurz danach hat er meinen neuen Lebensgefährten und mich bedroht.“

Arbeitsloser Kraftfahrer verurteilt

Die Möglichkeit zu einer von der Verteidigerin zu Beginn der Verhandlung angeregten Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße sahen Richterin und Staatsanwältin in weite Ferne rücken. Gegen eine anderweitige Verfahrenserledigung sprach auch eine einschlägige Vorstrafe des 42-Jährigen. „Sie wussten doch schon, was die Missachtung eines solchen gerichtlichen Beschlusses für Folgen haben kann“, machte die Richterin deutlich. Sie verurteilte den arbeitslosen Kraftfahrer zu einer Geldstrafe von 1300 Euro (130 Tagessätze zu je zehn Euro).