Duisburg. Ein Mann hatte einen Fußgänger und einen Polizisten attackiert, konnte nur mit einem Schuss gestoppt werden. Nun hat das Gericht entschieden.

Mit der dauerhaften Unterbringung eines 42-jährigen Duisburgers in einem psychiatrischen Krankenhaus endete ein mehrtägiges Verfahren vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Innerhalb weniger Stunden hatte er am 17. August 2020 zwei Männer mit abgebrochenen Flaschen attackiert und konnte zuletzt von einem Polizisten nur durch einen Schuss ins Bein gestoppt werden.

Am Nachmittag des Tattages hatte der 42-Jährige in der Fußgängerzone auf der Holtener Straße in Neumühl einen Mann mit zwei abgebrochenen Bierflaschen attackiert. Er fügte ihm schwere Verletzungen an Hals, Nacken und Ohr zu. Nach der Attacke war der Beschuldigte ins evangelische Krankenhaus in Fahrn gebracht worden.

Gericht ging von zweifachem versuchten Totschlags aus

Dort griff er wenige Stunden später erneut einen Menschen an. Der 42-Jährige zerschlug eine Wasserflasche und griff mit dem scharfkantigen Flaschenhals einen Polizisten an, der ihn bewachte. Der Beschuldigte trieb den Beamten über den Krankenhausflur vor sich her. Der Polizist konnte ihn zuletzt nur durch den Einsatz der Dienstwaffe aufhalten.

Die Kammer ging bei beiden Taten von versuchtem Totschlag aus. An einem Tötungsvorsatz bestehe aufgrund der Gefährlichkeit des Handelns und den Äußerungen des Beschuldigten kein Zweifel. „Ja, ich will diesen Hurensohn töten“, hatte der 42-Jährige nach der ersten Tat zum Polizisten gesagt. Unmittelbar vor dem Angriff auf den Polizisten hatte er angekündigt: „Ich hau Dich jetzt kaputt.“

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Beschuldigter ist aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig

Allerdings stand für das Gericht ebenso zweifelsfrei fest, dass der Täter aufgrund einer schweren seelischen Störung nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Angesichts eines Verfolgungswahns und Halluzinationen sei er schuldunfähig. Zwar sei der Angeklagte auch erheblich alkoholisiert gewesen, aber das spiele nur eine untergeordnete Rolle, so die Richter. „Auch in der vorläufigen Unterbringung, in der er keinen Zugriff auf Alkohol hatte, gab es aggressive Aufwallungen und Impulsdurchbrüche.“

Die beiden Angriffe mit den Flaschen seien durch keinerlei erkennbare äußere Anreize erklärbar, so eines der Argumente des Gerichts für die Gemeingefährlichkeit des 42-Jährigen. In Übereinstimmung mit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen kam die Kammer zu dem Schluss, dass von dem Mann auch künftig ähnliche erhebliche Gesetzesverletzungen zu erwarten seien und die Allgemeinheit vor den Folgen seiner Erkrankung nur durch die Unterbringung geschützt werden könne.